Symbolgrafik zum Beitrag „Schaden der Versicherung melden“ aus dem Thema Schäden & Sanierung

Welcher Vertrag für was einspringt

Bevor Sie anrufen, lohnt ein kurzer Blick darauf, welche Police überhaupt betroffen ist. Viele Missverständnisse entstehen, weil Mieterinnen und Eigentümer denselben Vorfall an den falschen Versicherer melden.

Vertrag deckt typischerweise wer ihn hat
Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst: Wände, Estrich, fest eingebaute Böden, Leitungen, Heizung, oft auch Einbauküche je nach Vertrag Eigentümer, bei Mietshäusern der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft
Hausratversicherung bewegliche Sachen: Möbel, Kleidung, Elektronik, Teppiche, Vorräte wer in der Wohnung lebt, also meist der Mieter
Privathaftpflicht Schäden, die Sie anderen zufügen, etwa Wasser, das beim Nachbarn durch die Decke kommt jede Privatperson, freiwillig
Zusatz Elementarschäden Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, je nach Bedingungen Zusatzbaustein zu Gebäude- oder Hausratpolice
Inhalts- oder Betriebsversicherung Einrichtung, Waren, Betriebsunterbrechung in Gewerberäumen Unternehmen, Praxen, Läden

Ein Beispiel: Platzt in einer Mietwohnung ein Rohr in der Wand, meldet der Vermieter den Gebäudeteil – durchnässten Estrich, Putz, Parkett. Das aufgequollene Bücherregal und das nasse Sofa laufen über die Hausrat des Mieters. Tropft es beim Nachbarn darunter durch die Decke, kann zusätzlich die Haftpflicht ins Spiel kommen. Welche Klauseln im Einzelfall greifen, steht nur in Ihren Bedingungen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihres Versicherers.

Die ersten Stunden: schützen, dann festhalten

Versicherte sind verpflichtet, einen Schaden möglichst gering zu halten. Das heißt nicht, dass Sie aufräumen sollen, bevor irgendjemand etwas gesehen hat. Es heißt: Wasser abstellen, Strom sichern, Fenster provisorisch schließen, Wertsachen ins Trockene bringen. Notwendige Kosten für solche Sofortmaßnahmen werden in aller Regel erstattet, auch ein Notdienst am Wochenende.

Erst danach, aber möglichst bevor viel verändert wird, folgt die Dokumentation. Das sinnvolle Vorgehen nach einem Leitungswasserschaden, Schritt für Schritt, finden Sie unter Rohrbruch: die ersten Stunden richtig nutzen im Detail.

Fotos, die später wirklich helfen

Ein Dutzend verwackelter Handybilder aus der Tür heraus reicht selten. Gute Bilddokumentation folgt einem Schema:

  1. Übersicht zuerst. Jeden betroffenen Raum aus zwei Ecken fotografieren, damit Lage und Ausmaß erkennbar sind.
  2. Dann die Ursache. Die geplatzte Leitung, der verkohlte Toaster, das eingeschlagene Fenster – so nah wie möglich, scharf.
  3. Dann jedes beschädigte Stück. Möbel, Geräte, Textilien einzeln, dazu wenn möglich das Typenschild von Elektrogeräten.
  4. Maßstab einbeziehen. Zollstock oder ein Blatt Papier neben Wasserrändern und Brandspuren zeigen die Größe.
  5. Video als Ergänzung. Ein langsamer Rundgang mit gesprochenem Kommentar erfasst Zusammenhänge, die auf Einzelbildern fehlen.
  6. Datum und Uhrzeit prüfen. Die Metadaten der Kamera sollten stimmen; notfalls eine Tageszeitung oder den Handy-Sperrbildschirm mit Datum ins erste Bild nehmen.

Speichern Sie alles sofort zusätzlich in einer Cloud oder schicken Sie es sich per E-Mail. Handys gehen bei Wasser- und Brandschäden erstaunlich oft mit kaputt.

Die Liste der beschädigten Sachen

Parallel zu den Bildern entsteht eine Aufstellung. Eine einfache Tabelle genügt: Gegenstand, Hersteller oder Modell, ungefähres Kaufjahr, Kaufpreis soweit bekannt, Art der Beschädigung, Beleg vorhanden ja oder nein. Kassenzettel, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen im E-Mail-Postfach und Garantiekarten helfen beim Nachweis. Bei älteren Stücken ohne Beleg sind Fotos aus Familienalben oder Online-Konten oft der einzige Hinweis, dass etwas existiert hat.

Checkliste für die Meldung
  • Policennummer und Kontaktdaten des Versicherers bereithalten
  • Datum, Uhrzeit und vermutete Ursache kurz beschreiben
  • Sofortmaßnahmen und deren Kosten notieren
  • Fotos und Video sichern, Liste der betroffenen Sachen beginnen
  • Vermieter, Verwaltung oder Nachbarn informieren, wenn sie betroffen sind
  • Bei Einbruch, Vandalismus oder Brandstiftung Anzeige bei der Polizei erstatten und das Aktenzeichen notieren
  • Beschädigte Teile nicht entsorgen, bis der Versicherer zugestimmt hat

Gewerberäume, Praxen und Läden

Im Betrieb kommen weitere Fragen hinzu. Neben der Inhaltsversicherung kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung greifen, wenn Räume wochenlang nicht nutzbar sind. Dafür verlangen Versicherer Nachweise über ausgefallene Umsätze und zusätzliche Kosten, etwa für Ausweichflächen. Führen Sie deshalb ab dem ersten Tag ein kurzes Protokoll: welche Räume gesperrt sind, welche Termine ausfallen, welche Aufträge verschoben werden. In Praxen gehören auch Hygienefragen dazu – ein durchnässter Behandlungsraum darf erst wieder genutzt werden, wenn er getrocknet und fachgerecht gereinigt ist.

Hilfreich ist, wenn eine Person im Unternehmen den Vorgang bündelt. Sie sammelt Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr in einem Ordner und ist für Versicherer, Vermieter und Dienstleister erreichbar. So gehen keine Zusagen verloren, und niemand beauftragt doppelt.

Fristen und Kommunikation

Die meisten Bedingungen verlangen, den Versicherungsfall unverzüglich zu melden – also ohne schuldhaftes Zögern, praktisch innerhalb weniger Tage. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Formular, und reichen Sie Bilder und Listen nach. Eine erste Meldung mit dem Satz „Aufstellung folgt“ ist besser als eine vollständige, die zwei Wochen zu spät kommt.

Mieter müssen außerdem dem Vermieter jeden Mangel an der Mietsache rasch anzeigen. Das gilt unabhängig davon, wer am Ende zahlt. Halten Sie Gespräche schriftlich fest: Datum, Gesprächspartner, Zusagen. Wer einen Gutachter des Versicherers erwartet, sollte die Unterlagen zum Termin geordnet bereitlegen und bei der Besichtigung dabei sein.

Was vor der Freigabe bleiben muss

Hier entsteht der häufigste Streit. Nasses Laminat, ein verrußtes Sofa, ein aufgequollener Küchenschrank – der Impuls, alles sofort zum Sperrmüll zu bringen, ist verständlich. Fragen Sie vorher, ob der Versicherer die Stücke sehen will oder ob Fotos genügen. Oft reicht ein Muster: ein ausgebautes Stück Boden, ein Stofffetzen vom Polster, das Typenschild des Geräts. Lebensmittel und Dinge, die schimmeln oder stinken, dürfen nach Rücksprache in der Regel mit Foto entsorgt werden.

Fehler, die Ärger machen
  • Entsorgen, bevor Bilder gemacht und der Versicherer gefragt wurde.
  • Reparaturen beauftragen, die über Notmaßnahmen hinausgehen, ohne Kostenzusage.
  • Wertangaben schätzen, die sich später nicht belegen lassen – das untergräbt die gesamte Liste.
  • Vorschäden verschweigen; die fallen Gutachtern meist auf.
  • Nur mündlich melden und keinen Nachweis über den Zeitpunkt haben.
  • Trocknung und Reinigung verschleppen, sodass Folgeschäden wie Schimmel entstehen.

Reinigung als Teil der Regulierung

Nach Feuer und Wasser bleibt vieles, das nicht kaputt, aber verschmutzt ist: Ruß auf Wänden und Schrankinhalten, Schlamm im Keller, Geruch in Textilien. Viele Verträge sehen dafür Aufräumungs- oder Reinigungskosten vor, der Umfang hängt vom Vertrag ab. Legen Sie dem Versicherer vor Beginn einen Kostenvoranschlag vor.

Unsere Teams erstellen nach einer kostenlosen Besichtigung ein schriftliches Angebot mit klar getrennten Positionen, das Sie direkt weiterreichen können, und halten mit Bildern fest, wie die Räume vor unserem Einsatz aussahen und wie wir sie übergeben. Das betrifft die Reinigung nach Brand und Ruß ebenso wie die Wasserschadenreinigung und aufwendigere Fälle der Sonderreinigung. Was konkret nach einem Feuer am Herd zu tun ist, steht im Beitrag nach dem Küchenbrand; Hinweise für Starkregen enthält überfluteter Keller nach Starkregen.

Passiert umgekehrt bei einer Reinigung selbst etwas, greift die Betriebshaftpflicht des Dienstleisters. Wie das abläuft, erklärt Schaden bei der Reinigung: so läuft die Regulierung.

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Häufige Fragen

Muss ich Handwerker nehmen, die der Versicherer vorschlägt?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Versicherer arbeiten mit Partnerbetrieben und bieten Vorteile, wenn Sie diese nutzen. Grundsätzlich sollten Sie vor größeren Aufträgen eine Kostenzusage einholen, egal wen Sie beauftragen.

Wie lange habe ich Zeit für die Liste der beschädigten Sachen?

Die Meldung selbst muss schnell erfolgen, die ausführliche Aufstellung darf nachgereicht werden. Fragen Sie nach einer konkreten Frist und halten Sie sie ein. Bei Einbruch verlangen Polizei und Versicherer meist zusätzlich eine eigene Stehlgutliste.

Gibt es den Neupreis erstattet?

Viele Hausratverträge ersetzen den Wiederbeschaffungswert, also den Preis für ein gleichwertiges neues Stück. Bei Gebäudeteilen und manchen Gegenständen wird dagegen der Zeitwert abgezogen. Maßgeblich sind allein Ihre Bedingungen.

Was, wenn ich das Problem erst spät bemerke?

Melden Sie ihn sofort, nachdem Sie ihn entdeckt haben, und schildern Sie ehrlich, wann und wie Sie darauf gestoßen sind. Ein unbemerkt tropfendes Rohr ist ein typischer Fall, den Versicherer kennen.

Werden auch Reinigungskosten übernommen?

Oft ja, soweit sie zur Beseitigung des versicherten Schadens nötig ist. Klären Sie das mit einem Kostenvoranschlag vorab, damit hinterher keine Diskussion über Umfang und Preis entsteht.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.