
Es handelt sich um eine sachliche Vorlage ohne juristische Prüfung; sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bevor die Bedingungen im Geschäftsverkehr genutzt werden, muss anwaltlich geklärt werden, ob jede Klausel wirksam ist, und die genaue Firmierung ist zu ergänzen.
Anbieter der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist RAT Gebäudeservice, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin (vollständige Firmierung und Vertretungsverhältnisse siehe Impressum), im Folgenden „Auftragnehmer“. Vertragspartner ist der jeweilige Kunde, im Folgenden „Auftraggeber“. Wer sich vorab einen Überblick verschaffen möchte, welche Regelungen in Reinigungsverträgen üblich sind, findet eine allgemeine Einführung im Beitrag typische Klauseln in Reinigungsverträgen.
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Bedingungen betreffen sämtliche Aufträge, deren Gegenstand Reinigungs-, Pflege- oder gebäudenahe Dienstleistungen des Auftragnehmers sind, insbesondere für Unterhalts-, Glas-, Grund-, Bau-, Sonder- und Treppenhausreinigung, Hausmeisterleistungen, Winterdienst und Reinigung in Privathaushalten.
1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern. Wo für Verbraucher abweichende Regelungen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
1.3 Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, soweit der Auftragnehmer sie in Textform ausdrücklich akzeptiert hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Vertrag oder im Leistungsverzeichnis haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website, einschließlich der dort genannten Richtpreise, ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
2.2 Auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers und, soweit erforderlich, einer Besichtigung erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot in Textform. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
2.3 Geschlossen ist der Vertrag, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt – in Textform, etwa per E-Mail, oder durch Unterschrift unter ein Vertragsdokument. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Datum gültig.
2.4 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Wie es ausgeübt wird, erläutert eine separate Widerrufsbelehrung, die jedem Angebot an Verbraucher beiliegt. Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, muss er dies ausdrücklich verlangen.
3. Leistungsumfang nach Leistungsverzeichnis
3.1 Was genau, wie oft und zu welcher Zeit gereinigt wird, legen Angebot und Leistungsverzeichnis abschließend fest. Nicht aufgeführte Arbeiten schuldet der Auftragnehmer nicht.
3.2 Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks mit geeigneten Mitteln und Geräten erbracht. Mittel und Geräte stellt der Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Der Auftragnehmer setzt eigenes, eingewiesenes Personal ein. Die Auswahl und Einteilung des Personals obliegt dem Auftragnehmer; Weisungen gegenüber dem Personal erteilt ausschließlich der Auftragnehmer.
3.4 Zusätzliche Leistungen, die über das Leistungsverzeichnis hinausgehen, werden nur nach vorheriger Absprache in Textform erbracht und gesondert vergütet.
3.5 Ändern sich Flächen, Nutzung oder Anforderungen des Objekts wesentlich, passen die Parteien Leistungsverzeichnis und Vergütung einvernehmlich an. Einen Überblick über die angebotenen Leistungsarten bietet die Seite Gebäudereinigung nach Objekt und Leistungsverzeichnis.
4. Preise und Zahlung
4.1 Maßgeblich sind die Preise des jeweiligen Angebots. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Die auf der Website genannten Richtpreise dienen nur der Orientierung.
4.2 Laufende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich nachträglich abgerechnet. Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Arbeiten berechnet.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist.
4.4 Ändern sich die Lohnkosten des Auftragnehmers durch tarifliche oder gesetzliche Vorgaben, kann der Auftragnehmer bei Dauerverträgen die Vergütung im Umfang der nachgewiesenen Kostenänderung anpassen. Die Anpassung wird mit einer Frist von mindestens vier Wochen in Textform angekündigt und begründet. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Schutzvorschriften unberührt.
4.5 Für Rechnungen an Privathaushalte weist der Auftragnehmer auf Wunsch den Anteil der Arbeitskosten gesondert aus.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zu den zu reinigenden Räumen zu den vereinbarten Zeiten und stellt Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.
5.2 Bei Dauerverträgen stellt der Auftraggeber nach Möglichkeit einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Mitteln und Geräten bereit.
5.3 Der Auftraggeber weist auf Besonderheiten hin, die für die Reinigung von Bedeutung sind, insbesondere empfindliche Oberflächen, wertvolle Gegenstände, Gefahrenstellen, Alarmanlagen sowie Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Objekt.
5.4 Arbeitsflächen, die gereinigt werden sollen, sind vom Auftraggeber so weit freizuhalten, dass eine Reinigung möglich ist. Unterlagen und persönliche Gegenstände werden vom Personal nicht bewegt.
5.5 Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden (zum Beispiel kein Zugang), bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Regeln bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
6. Schlüssel und Zugangsmittel
6.1 Schlüssel, Transponder und Zugangscodes werden gegen schriftliche Quittung übergeben. Der Auftragnehmer verwahrt sie sorgfältig, kennzeichnet sie nicht mit der Objektanschrift und macht sie nur dem eingesetzten Personal zugänglich.
6.2 Ein Verlust ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus dem Verlust nach Maßgabe von Ziffer 8. Der Auftraggeber wirkt an der Schadensminderung mit, etwa durch Prüfung, ob ein Austausch einzelner Zylinder genügt.
6.3 Bei Vertragsende gibt der Auftragnehmer sämtliche Schlüssel und Zugangsmittel gegen Quittung zurück. Allgemeine Informationen zur Haftung bei Schlüsselverlust stellt der Auftragnehmer in seinem Wissensbereich bereit.
7. Reklamation und Nachbesserung
7.1 Mängel der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach der betreffenden Leistung, in Textform anzuzeigen, damit sie noch festgestellt werden können. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7.2 Ist eine Reklamation berechtigt, wird der Mangel ohne Mehrkosten in angemessener Zeit beseitigt. Gelingt dies auch beim zweiten Versuch nicht, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung angemessen mindern.
7.3 Die Parteien können eine gemeinsame Abnahme nach Checkliste vereinbaren; das Ergebnis wird protokolliert. Hinweise zu einer sachlichen Mängelanzeige enthält der Beitrag Reklamationen richtig formulieren.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Nachweis wird auf Anfrage vorgelegt.
8.2 Ohne Begrenzung haftet der Auftragnehmer, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, ebenso bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.3 Verursacht der Auftragnehmer einen Schaden leicht fahrlässig, haftet er nur, wenn dabei eine Pflicht verletzt wurde, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung sich der Auftraggeber verlassen können muss. Der Umfang ist dann auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.4 Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, damit sie dokumentiert und reguliert werden können.
8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte oder fehlende Hinweise des Auftraggebers zu empfindlichen Materialien zurückgehen, sowie für Schäden durch bereits vorhandene Mängel an Oberflächen, soweit er diese nicht erkennen musste.
8.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
9.2 Dauerverträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Abweichende Laufzeiten und Fristen werden im Vertrag festgelegt.
9.3 Jede Seite kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen; dieses Recht wird nicht eingeschränkt.
9.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
9.5 Terminabsagen bei Einzelaufträgen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Bei späterer Absage kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, deren Höhe im Angebot festgelegt ist; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers nutzt der Auftragnehmer nur, soweit dies für Vorbereitung und Abwicklung des Auftrags nötig ist, und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
10.2 Alle Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen über das, was sie bei der Arbeit in den Räumen des Auftraggebers erfahren, Stillschweigen bewahren – auch nachdem der Vertrag beendet ist.
10.3 Fotos aus den Räumen des Auftraggebers werden nur zur Dokumentation von Leistungen, Mängeln oder Schäden angefertigt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Schadensregulierung erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbar ist deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Verbraucher behalten den Schutz zwingender Vorschriften des Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
11.2 Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
11.4 Ist eine Regelung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, berührt das die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt das Gesetz.
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