
Diese Sammlung wächst aus den Fragen, die uns Unternehmen, Praxen, Hausverwaltungen und Privathaushalte immer wieder stellen. Wir haben sie grob nach Themen sortiert: zuerst Anfrage und Preise, dann Ablauf und Verträge, danach Schlüssel, Versicherung und Qualität, am Ende Fragen speziell für Privatkunden, Gewerbe und Verwaltungen. Wenn Ihre Frage fehlt, schreiben Sie uns über die Seite Kontakt und Erreichbarkeit – oft wird aus einer Einzelfrage später ein neuer Eintrag hier.
Häufige Fragen
Wie komme ich zu einem Preis für meine Reinigung?
Sie beschreiben uns Ihr Objekt über das Formular oder per E-Mail. Bei einfachen Aufträgen reicht das für eine Kalkulation, bei regelmäßiger Gewerbereinigung oder Treppenhäusern besichtigen wir vorher. Das schriftliche Angebot erhalten Sie werktags binnen 24 Stunden nach Vorliegen aller Angaben. Den direkten Weg dorthin finden Sie unter Reinigungsangebot anfordern.
Kostet die Besichtigung etwas?
Nein, der Termin vor Ort kostet nichts, und aus ihm folgt keinerlei Verpflichtung. Wir nehmen uns dabei Zeit, alle Räume anzusehen und Ihre Wünsche aufzunehmen. Erst danach rechnen wir.
Warum nennen Sie am Telefon keinen festen Monatspreis?
Weil wir die Räume dann noch nicht kennen. Ein Preis, der ohne Blick auf Beläge, Sanitärräume und Nutzung genannt wird, stimmt selten. Wir geben Ihnen gern eine grobe Spanne, verbindlich wird es aber erst mit dem Festpreis nach der Besichtigung.
Wo finde ich Richtpreise?
Eine Übersicht mit Einstiegspreisen je Leistung steht auf unserer Seite mit den Richtpreisen für Reinigung in Berlin. Die Werte zeigen, womit Sie ungefähr rechnen können. Den endgültigen Betrag prägen in erster Linie Fläche, Turnus, Verschmutzung und Einsatzzeit.
Sind die Preise netto oder brutto?
Für Unternehmen nennen wir Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Privatleute sehen bei uns immer den Endbetrag, die Mehrwertsteuer ist darin schon enthalten. Im Angebot ist das immer ausdrücklich gekennzeichnet.
Rechnen Sie nach Stunden oder pauschal ab?
Beides kommt vor. Laufende Unterhaltsreinigung kalkulieren wir meist als festen Monatsbetrag, der auf einem realistischen Zeitansatz beruht. Einmalige Arbeiten wie Grund- oder Endreinigung rechnen wir häufig nach Quadratmetern oder als Pauschale ab, im Privathaushalt auch nach Stunden.
Gibt es versteckte Zusatzkosten?
Nein. Anfahrt, Reinigungsmittel und Geräte sind im Preis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht. Zusätzliche Arbeiten führen wir nur nach Ihrer Freigabe aus und rechnen sie dann gesondert ab.
Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Eine Liste, die Raum für Raum festhält, welche Tätigkeiten in welchem Rhythmus erledigt werden – etwa „Waschbecken täglich, Heizkörper monatlich“. Es ist die Grundlage für Preis, Kontrolle und Abnahme. Ohne ein solches Dokument lässt sich später kaum klären, was eigentlich vereinbart war.
Wie schnell können Sie anfangen?
Nach Ihrem Ja legen wir gemeinsam den ersten Einsatztag fest, oft innerhalb weniger Tage. Eilige Termine klappen je nach Verfügbarkeit gelegentlich sogar am Tag der Anfrage. Für große Objekte brauchen Einweisung und Materialbereitstellung etwas Vorlauf.
Wer reinigt bei mir – immer dieselben Leute?
Ja, das ist uns wichtig. Wir setzen eigene, fest angestellte Teams ein und arbeiten nicht mit Subunternehmern. In Ihren Räumen sind deshalb in der Regel dieselben Personen tätig. Ist das Stammteam einmal verhindert, reinigt eine Vertretung, die Ihre Räume vorher schon kennengelernt hat.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Für jedes Objekt gibt es bei uns eine feste Person als Ansprechpartner, die alle Anliegen koordiniert – von der Terminänderung bis zur Reklamation. Sie müssen Ihre Situation also nicht jedes Mal neu erklären.
Wie läuft die erste Zeit nach dem Start?
In den ersten Wochen schauen wir besonders genau hin. Nach einigen Einsätzen folgt eine gemeinsame Abnahme: Wir vergleichen Raum für Raum mit der Checkliste und notieren, was noch fehlt. Details zu diesen Schritten beschreibt die Seite Ablauf der Zusammenarbeit.
Muss ich Putzmittel oder Staubsauger bereitstellen?
Darum kümmern wir uns, das ist Teil der Leistung. Wir stellen Mittel, Tücher, Wischsysteme und Maschinen. Bei laufenden Verträgen lagern wir sie auf Wunsch in einem kleinen Abstellraum im Objekt, damit das Team nicht alles täglich mitschleppen muss.
Verwenden Sie umweltschonende Mittel?
Auf Wunsch arbeiten wir mit umweltschonenden Reinigern. In Bereichen mit Hygieneanforderungen – etwa in Praxen – bestimmt allerdings der Hygieneplan, welche Desinfektionsmittel eingesetzt werden müssen. Das besprechen wir offen.
Wie lange bindet mich ein Reinigungsvertrag?
Die Laufzeit legen wir mit jedem Kunden einzeln fest. Viele Gewerbekunden wählen eine unbefristete Laufzeit mit überschaubarer Kündigungsfrist. Die genauen Fristen stehen immer im Angebot und im Vertrag, nicht irgendwo versteckt.
Kann ich den Umfang später ändern?
Selbstverständlich. Ziehen Sie um, kommen Räume dazu oder ändert sich der Bedarf, passen wir Leistungsverzeichnis und Preis an. Änderungen halten wir schriftlich fest, bevor sie gelten.
Muss ich einen Vertrag unterschreiben, wenn ich nur einmal eine Reinigung brauche?
Nein, für Einzelaufträge genügt die Annahme unseres Angebots, zum Beispiel per E-Mail. Damit sind Umfang, Termin und Preis verbindlich festgelegt. Ein Rahmenvertrag ist nur bei regelmäßiger Reinigung sinnvoll.
Was gilt, wenn wir Betriebsferien haben?
Teilen Sie uns die Zeiträume rechtzeitig mit. Wie ausfallende Einsätze berechnet werden, ist im Vertrag geregelt. Viele Kunden nutzen die Ferienzeit übrigens für eine gründliche Sonderreinigung, etwa eine Grundreinigung der Böden.
Was passiert mit unserem Schlüssel?
Schlüssel und Transponder übergeben Sie gegen eine schriftliche Quittung. Sie werden nicht mit Adresse beschriftet, sondern nur codiert gekennzeichnet, und ausschließlich die eingeteilten Teammitglieder haben Zugriff. Jede Übergabe und Rückgabe wird dokumentiert.
Wer haftet, wenn ein Schlüssel verloren geht?
Für diesen Fall sind wir über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert, soweit der Verlust in unserem Verantwortungsbereich liegt. Bei Schließanlagen kann ein Verlust teuer werden, deshalb gehen wir sehr sorgfältig mit Schlüsseln um. Hintergründe erläutert der Beitrag Schlüsselverlust: Haftung und Kosten.
Kann auch mit Alarmanlage gereinigt werden?
Ja. Wir lassen uns in die Bedienung einweisen und erhalten einen eigenen Code, sofern Ihre Anlage das erlaubt. Das Team schaltet die Anlage beim Kommen ab und beim Gehen wieder scharf.
Sind Sie versichert?
Ja. Für versehentlich verursachte Schäden während eines Einsatzes besteht bei uns eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch legen wir Ihnen einen Nachweis vor, etwa für die Unterlagen Ihrer Verwaltung oder Ihres Vermieters.
Was passiert, wenn dem Team ein Missgeschick passiert und etwas kaputtgeht?
Unser Team meldet einen Schaden sofort, wir dokumentieren ihn mit Fotos und informieren Sie. Danach kümmern wir uns um die Regulierung über unsere Versicherung. Wie das im Einzelnen abläuft, steht im Ratgeber Schaden durch die Reinigung.
Wie reklamiere ich eine Stelle, die ungeputzt geblieben ist?
Geben Sie Ihrem Ansprechpartner Bescheid und nennen Sie dabei Raum und Tag; ein Handyfoto hilft zusätzlich. Wir sehen uns die Stelle an und holen das Versäumte zeitnah nach, ohne zusätzliche Kosten. Wiederholt sich ein Mangel, passen wir Ablauf oder Checkliste an.
Wie kontrollieren Sie die Arbeit Ihrer Teams?
Mit Checklisten je Objekt und regelmäßigen Begehungen. Dabei vergleichen wir den Zustand der Räume mit dem Leistungsverzeichnis. Wie diese Kontrollen aufgebaut sind, zeigt unsere Seite zu den Qualitätsstandards.
Reinigen Sie auch Privatwohnungen?
Ja. Wir übernehmen regelmäßige Wohnungsreinigung, Frühjahrsputz, Grundreinigung und die Reinigung beim Ein- oder Auszug. Privatkunden erhalten Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.
Muss ich während der Reinigung daheim bleiben?
Das ist nicht nötig. Viele Privatkunden überlassen uns einen Schlüssel; wir quittieren ihn genauso wie bei Firmen und bewahren ihn gesichert auf. Für den allerersten Einsatz lohnt sich trotzdem ein kurzes Treffen, damit Sie uns Ihre Prioritäten zeigen können.
Lassen sich die Kosten bei der Steuer ansetzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen sieht das Einkommensteuerrecht eine Ermäßigung vor, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Dafür braucht es in der Regel eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt stehen, und eine unbare Zahlung. Wie sich das bei Ihnen konkret auswirkt, beurteilt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater; unsere Hinweise ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Übernehmen Sie die Endreinigung vor der Wohnungsübergabe?
Ja. Wir reinigen die Wohnung so, dass sie in ordentlichem Zustand an Vermieter oder Nachmieter übergeben werden kann – von der Küchenzeile über Bad und Fenster bis zu Türblättern, Heizkörpern und Böden. Welche Arbeiten dazugehören, zeigt unsere Seite zur Endreinigung beim Auszug.
Arbeiten Sie auch in Haushalten mit Haustieren?
Selbstverständlich. Sagen Sie uns vorher Bescheid, welches Tier im Haushalt lebt und ob es während der Reinigung in einem anderen Raum bleiben sollte. Tierhaare auf Polstern und Teppichen gehören ohnehin zu den häufigsten Aufgaben.
Welche Gewerbekunden betreuen Sie?
Büros, Agenturen, Kanzleien, Arzt- und Zahnarztpraxen, Läden, Gastronomie, Fitnessstudios, Kitas und Schulen sowie Lager- und Produktionsflächen. Eine vollständige Liste finden Sie in der Übersicht unserer Leistungen.
Kann auch tagsüber während der Arbeitszeit gereinigt werden?
Ja, das ist in manchen Betrieben sogar sinnvoll, weil das Team ansprechbar ist und Rückfragen sofort geklärt werden. Wir stimmen dann die Reihenfolge so ab, dass Besprechungen und konzentrierte Arbeit möglichst wenig gestört werden.
Was geschieht mit Akten und vertraulichen Papieren auf dem Schreibtisch?
Unterlagen auf Schreibtischen und in Ablagen bleiben unberührt, Bildschirme und Akten werden nicht angesehen. Unsere Teams werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für Kanzleien und Praxen können wir das zusätzlich vertraglich regeln.
Betreuen Sie Wohnhäuser für Hausverwaltungen?
Ja. Wir reinigen Treppenhäuser, Aufzüge, Keller und Außenbereiche und übernehmen auf Wunsch auch Hausmeister- und Winterdienstaufgaben. Für Verwaltungen dokumentieren wir die Einsätze nachvollziehbar, damit sie in der Betriebskostenabrechnung sauber belegt sind.
Können Sie die Kosten auf mehrere Häuser aufteilen?
Ja. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten erstellen wir auf Wunsch getrennte Rechnungen je Liegenschaft oder Wirtschaftseinheit. So lassen sich die Kosten den jeweiligen Eigentümergemeinschaften oder Mietern korrekt zuordnen.
Was tun, wenn sich Mieter über das Treppenhaus beschweren?
Leiten Sie uns die Beschwerde weiter, am besten mit Adresse, Aufgang und Datum. Wir prüfen den Zustand vor Ort, bessern nach und melden Ihnen das Ergebnis zurück. So haben Sie gegenüber den Mietern eine belastbare Antwort.
Übernehmen Sie Winterdienst und Gehwegreinigung?
Ja, für Grundstücke in Berlin und im Umland bieten wir Winterdienst an. Wie weit die Räum- und Streupflicht reicht, hängt von den jeweiligen Vorschriften und dem Vertrag ab. Das klären wir vor Saisonbeginn verbindlich mit Ihnen.
In welchen Gebieten sind Ihre Teams unterwegs?
Überall in Berlin, dazu in den angrenzenden Gemeinden Brandenburgs. Der Firmensitz liegt in Prenzlauer Berg, die Einsätze verteilen sich aber über die ganze Stadt. Welche Gebiete dazugehören, zeigt die Seite mit allen Bezirken und Ortsteilen.