Symbolgrafik zum Beitrag „Putzmittel-Reste entsorgen“ aus dem Thema Nachhaltig & gesund

Beim Ausräumen eines Putzschranks tauchen sie auf: der Backofenreiniger von vor fünf Jahren, drei angebrochene Badreiniger, ein Kanister Grundreiniger vom Vormieter, eine Sprühdose mit verklebtem Kopf. Spätestens beim Umzug oder beim Ausräumen einer Wohnung nach einem Todesfall stellt sich die Frage: Wohin damit?

Die Antwort hängt davon ab, was drin ist und wie viel. Dieser Beitrag hilft, die Reste richtig einzuordnen. Er ersetzt nicht die Hinweise auf dem Etikett und die Regeln Ihres Entsorgers, gibt aber einen verlässlichen Rahmen.

Erst lesen, dann sortieren

Das wichtigste Werkzeug ist das Etikett. Achten Sie auf die rot umrandeten Gefahrenpiktogramme und auf Hinweise wie „Inhalt/Behälter … zuführen“. Hersteller müssen dort angeben, wenn ein Produkt nicht ins Abwasser gehört. Fehlt das Etikett oder ist es unleserlich, behandeln Sie das Produkt wie einen Problemstoff.

Sortieren Sie die Reste auf einer abwaschbaren Fläche, mit Handschuhen und bei offenem Fenster. Stellen Sie Flaschen nicht dicht an dicht, damit nichts umkippt und sich mischt.

Einordnung nach Produktgruppe

Produkt Kleine Reste Größere Mengen, Konzentrate Leere Verpackung
Spülmittel, Allzweck-, Neutralreiniger ohne Gefahrensymbol mit viel Wasser verdünnt in den Ausguss aufbrauchen oder verschenken Wertstofftonne
Glasreiniger verdünnt in den Ausguss aufbrauchen Wertstofftonne
Entkalker, Sanitärreiniger auf Säurebasis aufbrauchen, sonst verdünnt in kleinen Mengen Schadstoffannahme ausgespült in die Wertstofftonne
Abflussreiniger, Backofenreiniger (ätzend) nicht in den Ausguss kippen Schadstoffannahme nur restentleert in die Wertstofftonne
Chlorhaltige Reiniger nicht verdünnt entsorgen Schadstoffannahme nur restentleert
Lösemittelhaltige Produkte, Möbelpolitur, Fleckenwasser niemals in den Ausguss Schadstoffannahme Schadstoffannahme, wenn Reste enthalten
Desinfektionsmittel, Schimmelsprays nicht verdünnt entsorgen Schadstoffannahme nur restentleert
Spraydosen – mit Inhalt zur Schadstoffannahme vollständig leer in die Wertstofftonne

„Restentleert“ bedeutet: Es tropft oder rieselt nichts mehr heraus. Eine Flasche mit einem Fingerbreit Abflussreiniger ist nicht leer.

Was Berlin anbietet

In Berlin nimmt die BSR Problemstoffe aus Haushalten an. Schadstoffe können auf ausgewählten Recyclinghöfen abgegeben werden; welche Höfe das sind und welche Mengen erlaubt sind, veröffentlicht die BSR auf ihrer Website. Bitte vor dem Besuch prüfen, denn Öffnungszeiten und Annahmestellen ändern sich gelegentlich. Einen Überblick über die Recyclinghöfe gibt unser Beitrag Recyclinghöfe in Berlin.

Leere Kunststoffflaschen, Kanister und Sprühköpfe gehören in Berlin in die Wertstofftonne. Glasflaschen ohne Reste kommen in den Glascontainer.

Schritt für Schritt: den Putzschrank ausmisten

  1. Alles herausnehmen und nach Gruppen ordnen: alltägliche Reiniger, ätzende Mittel, Lösemittel, Sprays, Unbekanntes.
  2. Doppeltes zusammenfassen. Zwei halbe Flaschen desselben Produkts dürfen zusammengeschüttet werden, verschiedene Produkte niemals.
  3. Aufbrauchen, was noch taugt. Ein milder Allzweckreiniger lässt sich in den nächsten Wochen verbrauchen, statt ihn wegzuschütten.
  4. Verschenken. Ungeöffnete Produkte freuen Nachbarn oder Bekannte. Nur in der Originalverpackung weitergeben.
  5. Problemstoffe sammeln in einer stabilen Kiste, aufrecht stehend und verschlossen. Nicht umfüllen.
  6. Zur Annahmestelle bringen, möglichst gebündelt in einer Fahrt.
  7. Neu einräumen mit weniger Produkten. Wie ein kleines Sortiment aus Nachfüllflaschen aussehen kann, zeigt der Vergleich von Konzentraten und Nachfüllsystemen.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
  • Verschiedene Reste in einen Behälter zusammenschütten – Chlor und Säure bilden giftiges Gas.
  • Abflussreiniger in größeren Mengen „wegspülen“; er greift Rohre an und belastet die Kläranlage.
  • Lösemittel oder Farbreste in Toilette oder Gully gießen.
  • Reste in Getränkeflaschen umfüllen; Verwechslungsgefahr, besonders bei Kindern.
  • Volle Spraydosen in den Hausmüll oder die Wertstofftonne werfen; sie können bei Druck oder Hitze bersten.

Welche Kombinationen besonders gefährlich sind, zeigt unser Ratgeber zum Mischverbot bei Reinigungsmitteln.

Sonderfälle, die oft Fragen aufwerfen

Pulver und Tabs. Alte Spülmaschinentabs, Waschpulver oder Scheuerpulver sind meist unproblematisch. Kleine Mengen können aufgebraucht oder im Restmüll entsorgt werden, sofern keine Gefahrensymbole abgebildet sind. Verklumptes Waschpulver lässt sich häufig noch verwenden, wenn es sich im Wasser löst.

Eingetrocknete Reste. Ein Kanister, in dem nur noch ein fester Belag klebt, ist nicht automatisch harmlos. Bei ätzenden oder lösemittelhaltigen Produkten gehört er zur Schadstoffannahme, bei milden Reinigern in die Wertstofftonne.

Selbst gemischte Hausmittel. Essigwasser, Zitronensäurelösung oder Natronpaste können Sie verdünnt in den Ausguss geben. Einzige Bedingung: Sie haben nichts anderes hinzugefügt.

Behälter ohne Etikett. Riechen Sie nicht daran und öffnen Sie sie nicht zum Prüfen. Stellen Sie sie aufrecht in eine Kiste und geben Sie sie als unbekannten Problemstoff ab. Das Personal an der Annahmestelle weiß, wie es damit umgeht.

Benutzte Tücher und Schwämme. Lappen, mit denen gewöhnliche Reiniger aufgenommen wurden, gehören in den Restmüll. Tücher mit Lösemitteln oder Ölen lassen Sie ausgebreitet im Freien trocknen, bevor Sie sie entsorgen; mit trocknenden Ölen getränkte Lappen können sich sonst selbst erhitzen.

Sicher lagern bis zur Abgabe

Nicht jeder schafft es sofort zur Annahmestelle. Bis dahin gilt: Originalverpackung, fest verschlossen, aufrecht, kühl, außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren. Ein hoch angebrachtes Regal im Keller oder ein abschließbarer Schrank sind geeignet. Stellen Sie Säuren und Laugen nicht direkt nebeneinander. Detaillierte Hinweise geben unsere Ratgeber Putzmittel kindersicher aufbewahren und Welche Reiniger für Haustiere gefährlich sind.

Aus der Praxis unserer Teams
  • Wir füllen im Einsatz nur Wasser in Sprühflaschen und dosieren das Konzentrat direkt aus dem Originalgebinde – so entstehen keine unbeschrifteten Behälter.
  • Mittel, die wir mitbringen, nehmen wir wieder mit; beim Kunden bleiben keine angebrochenen Kanister zurück.
  • Unbekannte Flüssigkeiten in Kellern oder Wohnungen fassen wir nicht an, sondern besprechen mit dem Auftraggeber die Entsorgung.

Weniger kaufen, weniger übrig

Ein Beispiel aus dem Alltag: Für Backofen, Dunstabzug, Kalk, Glas, Holz, Fliesen und Edelstahl wird jeweils ein eigenes Produkt gekauft. Nach zwei Jahren stehen sieben Flaschen im Schrank, von denen fünf halb voll sind. Ein Neutralreiniger, ein Entkalker und eine Scheuermilch hätten fast alle diese Aufgaben ebenso gut erledigt. Spezialmittel lohnen sich nur, wenn eine Aufgabe regelmäßig anfällt und mit den Grundmitteln nicht gelingt.

Auch Mengenangebote verführen zu Vorräten. Kaufen Sie lieber eine Flasche nach, wenn die alte fast leer ist, statt drei auf Lager zu legen. Das schont Platz, Geldbeutel und am Ende die Umwelt.

Die meisten Reste entstehen, weil zu viele Spezialmittel gekauft werden. Für einen Haushalt genügen meist ein Spülmittel, ein Allzweck- oder Neutralreiniger, ein Mittel gegen Kalk und gelegentlich eine Scheuermilch. Wer so einkauft, hat kaum noch Reste. Konzentrate sparen zusätzlich Verpackung, müssen aber genau dosiert werden.

Achten Sie beim Kauf außerdem auf Gebindegrößen. Der Fünf-Liter-Kanister Bodenreiniger ist nur günstig, wenn er auch aufgebraucht wird. Für eine Zweizimmerwohnung reicht er oft Jahre, und manche Produkte verlieren nach längerer Zeit an Wirkung oder trennen sich.

Wann Unterstützung sinnvoll ist

Bei Haushaltsauflösungen, stark vermüllten Wohnungen oder Kellern mit alten Chemikalien wird die Entsorgung schnell unübersichtlich. Hier helfen Fachleute, die solche Situationen kennen. Unsere Messie-Reinigung umfasst auf Wunsch auch das Sortieren und die Abstimmung zur Entsorgung. Beim Auszug unterstützt eine Umzugsreinigung, und im Alltag kann eine Haushaltshilfe regelmäßig dafür sorgen, dass sich im Putzschrank gar nicht erst Altlasten sammeln. Putzfirma Berlin bringt eigene Mittel mit, sodass bei Ihnen keine zusätzlichen Produkte stehen bleiben.

Kurz beantwortet

Darf ich Reinigerreste in die Toilette kippen?

Kleine Reste haushaltsüblicher Reiniger ohne Gefahrensymbol dürfen stark verdünnt ins Abwasser. Ätzende, lösemittelhaltige und chlorhaltige Produkte gehören dagegen zur Schadstoffannahme.

Wohin mit leeren Reinigerflaschen?

Vollständig geleerte Kunststoffflaschen und Kanister kommen in Berlin in die Wertstofftonne. Deckel und Sprühkopf können dranbleiben.

Was mache ich mit einer halbvollen Spraydose?

Mit Inhalt gehört sie zur Schadstoffannahme. Nur vollständig leere Dosen dürfen in die Wertstofftonne.

Kann ich alte Reiniger einfach weiterverwenden?

Oft ja, wenn Konsistenz und Geruch unverändert sind. Hat sich das Produkt getrennt, verfärbt oder ist verklumpt, sollten Sie es entsorgen.

Was passiert, wenn ich versehentlich zwei Mittel gemischt habe?

Verlassen Sie sofort den Raum, lüften Sie von außen, wenn möglich, und atmen Sie die Dämpfe nicht ein. Bei Atembeschwerden, Husten oder Augenreizungen holen Sie ärztliche Hilfe oder rufen den Giftnotruf an.

Muss ich für die Abgabe von Schadstoffen bezahlen?

Haushaltsübliche Mengen nimmt die BSR in der Regel kostenfrei an. Die genauen Bedingungen und Mengengrenzen stehen auf der Website der BSR; bitte vorher prüfen.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.