
„Das wird so um die 600 Euro kosten“ – und am Ende stehen 850 auf der Rechnung. Solche Überraschungen gibt es auch bei Reinigungsaufträgen, vor allem bei einmaligen Arbeiten wie einer Grundreinigung oder der Räumung einer stark verschmutzten Wohnung. Oft liegt der Streit gar nicht am Preis, sondern daran, dass beide Seiten unter der ersten Zahl etwas anderes verstanden haben.
Diese Übersicht erläutert die wichtigsten Begriffe und die gesetzlichen Grundlagen. Sie ist keine Rechtsberatung; im Streitfall entscheidet der Wortlaut Ihrer Vereinbarung.
Drei Preisformen, drei Bedeutungen
| Form | Was sie bedeutet | Wer trägt das Risiko für Mehraufwand |
|---|---|---|
| Unverbindliche Schätzung | Grobe Größenordnung, abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand | überwiegend der Auftraggeber |
| Kostenanschlag nach Gesetz | Fachlich begründete Berechnung, Überschreitung nur in Grenzen, Anzeige bei wesentlicher Überschreitung | geteilt |
| Festpreis oder Pauschalpreis | Vereinbarte Summe für eine genau beschriebene Leistung | der Dienstleister, solange sich die Leistung nicht ändert |
Das Gesetz spricht vom „Kostenanschlag“. Im Alltag sagt man Kostenvoranschlag, meint aber dasselbe. Ohne besondere Vereinbarung gilt er als unverbindlich: Der Betrieb garantiert nicht, dass die Summe exakt gehalten wird.
Was gilt, wenn die Summe überschritten wird
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diesen Fall für Werkverträge in § 649. Stellt sich heraus, dass die Arbeiten nur mit einer wesentlichen Überschreitung des Anschlags auszuführen sind, muss der Unternehmer das dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen. Der Auftraggeber kann dann den Vertrag kündigen und zahlt nur für den bis dahin erbrachten Teil.
Was „wesentlich“ bedeutet, legt das Gesetz nicht fest. In Rechtsprechung und Literatur werden häufig Größenordnungen zwischen etwa 10 und 25 Prozent genannt; eine feste Grenze gibt es nicht. Unterlässt der Betrieb die Anzeige, kann er unter Umständen nicht den vollen Mehrbetrag verlangen.
Ob der Kostenvoranschlag selbst Geld kostet, ist ebenfalls geregelt: Im Zweifel ist er nicht zu vergüten. Soll er etwas kosten – etwa weil eine aufwendige Begutachtung nötig ist –, muss das vorher vereinbart werden.
Für einmalige Arbeiten nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung in der Regel einen Festpreis. Wo der Aufwand vorab wirklich nicht abschätzbar ist, etwa bei verdeckten Schäden, vereinbaren wir einen Rahmen und stimmen Mehraufwand vor der Ausführung ab.
Wann ein Festpreis sinnvoll ist – und wann nicht
Ein Festpreis bringt Planungssicherheit. Er funktioniert gut, wenn sich die Leistung vorher klar beschreiben lässt: eine leere Wohnung mit bekannter Fläche, ein Büro mit festem Raumprogramm, eine definierte Anzahl Fenster. Bei der Endreinigung nach Auszug oder einer Grundreinigung mit Besichtigung ist das der Normalfall.
Schwieriger wird es, wenn der Zustand erst während der Arbeit sichtbar wird. Unter einem Teppich kann ein verklebter Estrich auftauchen, hinter Möbeln Schimmel, in einer vollgestellten Wohnung ein Ausmaß, das beim Termin niemand sehen konnte. Hier gibt es drei faire Lösungen:
- Festpreis mit klar beschriebenem Umfang und einer Regel für Unvorhergesehenes.
- Stundensatz mit Obergrenze, ab der Rücksprache nötig ist.
- Stufenweise Vergabe: erst räumen, dann neu bewerten und den Reinigungsteil festpreislich anbieten.
Bei einer Messie-Reinigung oder nach einem Wasserschaden ist der gestufte Weg oft der ehrlichste. Wie sich Stundenmodell und Pauschale im Privathaushalt unterscheiden, erklärt der Beitrag Putzhilfe privat: Stundenlohn oder Pauschale?.
Schritt für Schritt zu einem belastbaren Preis
- Besichtigung vereinbaren. Ein Preis ohne Ortstermin ist bei einmaligen Arbeiten fast immer eine Schätzung.
- Leistung schriftlich beschreiben lassen: Räume, Flächen, Tätigkeiten, was ausdrücklich nicht enthalten ist.
- Preisform benennen. Steht im Papier „Festpreis“, „Pauschale“ oder „voraussichtlich“? Das Wort macht den Unterschied.
- Nebenkosten klären: Anfahrt, Entsorgung, Parkgebühren, Material, Mehrwertsteuer.
- Regel für Mehraufwand vereinbaren: ab welchem Betrag Rücksprache, wie wird abgerechnet.
- Zustand dokumentieren. Fotos vor Beginn helfen später bei der Frage, ob etwas „unvorhersehbar“ war.
- Änderungen schriftlich festhalten. Wer vor Ort zusätzliche Arbeiten bestellt, sollte das kurz per Nachricht bestätigen.
- Eine mündliche Zahl am Telefon für einen verbindlichen Preis halten.
- Zusatzwünsche vor Ort äußern und annehmen, sie seien im Festpreis enthalten.
- Keine Angabe, ob der Betrag netto oder brutto gemeint ist.
- Entsorgungskosten übersehen, die bei Räumungen erheblich sein können.
- Einen Festpreis ohne Leistungsbeschreibung akzeptieren – dann ist unklar, wofür er gilt.
Typische Preisfaktoren bei einmaligen Reinigungen
Damit Sie einschätzen können, warum zwei Angebote für dieselbe Wohnung unterschiedlich ausfallen, hilft ein Blick auf die Faktoren, die den Aufwand bestimmen.
| Faktor | Wirkung auf den Preis | Was Sie vorab mitteilen sollten |
|---|---|---|
| Verschmutzungsgrad | stärkster Einfluss, besonders bei Küche und Bad | Fotos, letzte gründliche Reinigung |
| Möblierung | leere Räume gehen deutlich schneller | ob Möbel bleiben oder ausgeräumt werden |
| Fensteranzahl und -art | Kastenfenster und Sprossen kosten mehr Zeit | Zahl der Flügel, Zugang von außen |
| Bodenbeläge | Dielen, Stein, Teppich brauchen unterschiedliche Verfahren | Belagsart je Raum |
| Zugang und Etage | Altbau ohne Aufzug, weite Wege zum Fahrzeug | Etage, Parkmöglichkeit, Hinterhof |
| Termindruck | Wochenende oder sehr kurzfristig | gewünschter Termin und Spielraum |
Je genauer diese Angaben vor der Besichtigung vorliegen, desto enger kann der Betrieb kalkulieren. Umgekehrt erhöht jede Unsicherheit den Sicherheitszuschlag, den ein Anbieter in einen Festpreis einrechnen muss. Wer zusätzlich Wert auf eine Kostprobe legt, bevor er einen längeren Vertrag abschließt, findet im Beitrag Probereinigung: sinnvoll vor Vertragsabschluss? Hinweise.
Mehraufwand: wie Betriebe ihn ansprechen sollten
Aus unserer Sicht gehört zu einem fairen Umgang, dass niemand mit einer höheren Rechnung überrascht wird. Zeigt sich während einer Reinigung, dass die vereinbarte Leistung nicht reicht, rufen unsere Teams an oder schicken Fotos, bevor sie weitermachen. Der Auftraggeber entscheidet dann: zusätzliche Arbeiten beauftragen, auf einen späteren Termin verschieben oder weglassen.
Bei Einsätzen nach einem Leitungswasserschaden, wie in der Wasserschadenreinigung, sprechen wir außerdem ab, ob die Versicherung vorab eingebunden werden soll. Viele Versicherer möchten vor größeren Ausgaben informiert werden.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Eigentümerin lässt nach dem Auszug ihres Mieters die Wohnung reinigen. Am Telefon nennt sie Größe und Zimmerzahl und erhält eine grobe Schätzung. Bei der Besichtigung zeigt sich: Der Backofen ist stark verkrustet, im Bad liegt eine dicke Kalkschicht, und auf dem Balkon stehen noch Blumenkästen mit Erde. Der Betrieb passt die Summe an, beschreibt die zusätzlichen Arbeiten und nennt einen Festpreis. Die Eigentümerin entscheidet, den Balkon selbst zu räumen, und der Preis sinkt entsprechend. So entsteht Klarheit, bevor jemand anfängt zu arbeiten.
Solche Anpassungen sind kein Zeichen von Unseriosität, sondern der Grund, warum eine Besichtigung sinnvoll ist. Misstrauisch sollten Sie eher werden, wenn ein Anbieter ohne Ortstermin eine auffällig niedrige Zahl nennt und sich zur Frage nach Mehrkosten nicht festlegen will.
Für Firmenkunden: Festpreis im laufenden Vertrag
In der laufenden Unterhaltsreinigung ist der monatliche Pauschalpreis der Standard. Er beruht auf einem Zeitansatz und einem Leistungsverzeichnis. Ändert sich die Nutzung spürbar – mehr Personal, zusätzliche Räume, längere Öffnungszeiten –, ist eine Anpassung fair. Umgekehrt sollte ein Pauschalpreis sinken, wenn Flächen wegfallen. Worauf Sie im Angebot achten, erklärt Ein Reinigungsangebot lesen; die Rolle der Vertragsbedingungen beleuchtet AGB in Reinigungsverträgen.
Bei Putzfirma Berlin erhalten Sie das Angebot nach Besichtigung werktags innerhalb von 24 Stunden – mit klarer Angabe, ob es sich um einen Festpreis oder um eine Abrechnung nach Aufwand handelt. Anfragen nehmen wir über die Seite Angebot entgegen.
Häufige Fragen
Ist die genannte Summe bindend?
Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht. Er ist eine fachliche Berechnung, die überschritten werden darf – bei einer wesentlichen Überschreitung aber nur nach rechtzeitiger Anzeige.
Darf eine Reinigungsfirma für die Vorab-Berechnung Geld nehmen?
Nur wenn das vorher vereinbart wurde. Ohne Absprache ist er im Zweifel kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschale und Festpreis?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Entscheidend ist, dass eine feste Summe für eine genau beschriebene Leistung vereinbart wird.
Muss ich bei Überschreitung sofort kündigen?
Nein. Sie können auch zustimmen und die Arbeiten fortführen lassen. Die Kündigung ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Gilt der Festpreis, wenn ich weitere Räume dazubestelle?
Nein. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Lassen Sie sich den Aufpreis vor Beginn der Arbeiten nennen.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




