
Ein alter Ahorn im Hinterhof, eine Reihe Linden am Vorgarten, eine Ligusterhecke entlang des Zauns: Grün macht Wohnanlagen lebenswert. Gleichzeitig erzeugt es Arbeit und Verantwortung. Äste wachsen in Fenster und Dachrinnen, Wurzeln heben Pflaster an, und ein morscher Ast kann bei Sturm Menschen oder Autos treffen.
Für Eigentümer und Verwaltungen stellt sich deshalb jedes Jahr die Frage: Was darf wann geschnitten werden, was muss kontrolliert werden, und wer darf die Arbeit ausführen?
Schnittzeiten nach Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis knapp über dem Boden zurückzunehmen. Der Zweck ist der Schutz brütender Vögel. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der Zuwachs zurückgenommen wird, sowie Maßnahmen zur Gesundhaltung von Bäumen.
Für Bäume in Hausgärten gelten teils Ausnahmen von diesem Verbot, dafür greift in Berlin die Baumschutzverordnung. Unabhängig von allen Fristen gilt: Nester und Brutstätten geschützter Tiere dürfen nicht zerstört werden. Vor jedem Schnitt lohnt deshalb ein Blick in die Krone.
Geschützte Bäume in Berlin
Die Berliner Baumschutzverordnung stellt bestimmte Bäume ab einer Mindestgröße unter Schutz. Nach unserem Kenntnisstand betrifft das insbesondere Laubbäume sowie einige Nadel- und Obstbaumarten wie Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen in 1,30 Metern Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen gelten eigene Maße. Wer einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden will, braucht eine Genehmigung des Bezirksamts.
Die Regeln haben Ausnahmen und Details, etwa für andere Obstbäume. Bitte prüfen Sie vor größeren Eingriffen den aktuellen Stand beim zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was wann ansteht
| Maßnahme | Sinnvoller Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|
| Starker Rückschnitt von Hecken und Sträuchern | Oktober bis Februar | außerhalb der Brutzeit, frostfreie Tage wählen |
| Formschnitt von Hecken | Juni/Juli und ggf. Spätsommer | nur schonend, vorher auf Nester prüfen |
| Totholz aus Bäumen entfernen | ganzjährig, bei Gefahr sofort | Verkehrssicherung geht vor |
| Kronenpflege, Einkürzen | nach Absprache mit Fachbetrieb | bei geschützten Bäumen Genehmigung prüfen |
| Baumkontrolle durch Sichtprüfung | mindestens jährlich, belaubt und unbelaubt | Ergebnisse dokumentieren |
| Lichtraumprofil über Wegen | laufend | Durchgangshöhe für Fußgänger und Fahrzeuge |
| Dachrinnen unter Bäumen leeren | nach dem Laubfall, ggf. nach der Blüte | bei Linden und Kastanien häufiger |
Kontrolle als Teil der Sicherungspflicht
Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss sie in angemessenen Abständen auf erkennbare Gefahren prüfen lassen. In der Fachwelt hat sich dafür die Baumkontrollrichtlinie der FLL etabliert. Wie oft kontrolliert wird, bestimmen das Baumalter, seine Vitalität und die Frage, wer darunter entlanggeht – ein Baum an einem viel genutzten Weg braucht mehr Aufmerksamkeit als einer am hinteren Zaun.
Bei der Sichtkontrolle achten Fachleute auf:
- tote oder abgebrochene Äste in der Krone
- Pilzfruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln
- Risse, Höhlungen und abgestorbene Rindenpartien
- Schiefstand oder angehobene Erde im Wurzelbereich
- Äste, die an Fassade, Dach oder Leitungen reiben
Die Ergebnisse gehören ins Baumkataster oder zumindest in eine Liste mit Datum und Fotos. Diese Dokumentation schützt im Schadensfall. Eine gute Gelegenheit für den Blick in die Kronen ist die jährliche Hofbegehung mit Checkliste.
Vorgehen bei der jährlichen Gehölzpflege
- Bestandsliste anlegen: Welche Bäume und Hecken gibt es, wie groß sind sie, welche davon fallen unter die Baumschutzverordnung?
- Kontrolle beauftragen: Bei großen oder alten Bäumen eine fachkundige Person, bei Sträuchern reicht oft der Hausmeister.
- Maßnahmen festlegen: Was ist Sicherung, was ist Pflege, was ist Wunsch? Sicherung zuerst.
- Genehmigungen klären: Bei geschützten Bäumen rechtzeitig beim Bezirk anfragen – die Bearbeitung kann dauern.
- Termin in die Schnittzeit legen: Größere Rückschnitte im Winterhalbjahr.
- Schnittgut entsorgen: Häckseln, abfahren oder über Grünschnittannahme entsorgen.
- Nacharbeit: Wege kehren, Rinnen prüfen, Hof säubern.
- Hecken im Mai radikal zurückschneiden, weil gerade Zeit ist.
- Einen großen Baum ohne Prüfung der Baumschutzverordnung fällen lassen.
- Kappen der Krone statt fachgerechter Schnittführung – das schwächt den Baum dauerhaft.
- Selbst mit der Leiter in die Krone steigen.
- Keine Dokumentation der Kontrollen führen.
Wo die Arbeit der Gärtner endet und Spezialisten übernehmen
Heckenschnitt, Strauchpflege, Laub und das Entfernen tief hängender Äste gehören zur normalen Gartenpflege für Wohnanlagen. Arbeiten in größerer Höhe, Kronenschnitt, Fällungen und die Beurteilung der Standsicherheit gehören dagegen in die Hände eines Baumpflegebetriebs mit entsprechend ausgebildetem Personal. Oft wird dort mit Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne gearbeitet.
In unseren Einsätzen koordinieren wir das gern: Der Fachbetrieb schneidet, wir übernehmen danach die Reinigung von Hof, Wegen und Rinnen. Äste und Blätter landen bei solchen Arbeiten überall, auch in Lichtschächten und auf Balkonen. Die Reinigung der Dachrinnen lässt sich bei der Gelegenheit gleich mit erledigen.
Eine Linde im Hof eines Mietshauses in Pankow wächst über die Jahre bis an die Fenster im dritten Stock. Bewohner beklagen Dunkelheit und klebrigen Honigtau auf den Fensterbänken. Die Verwaltung lässt die Krone von einem Fachbetrieb begutachten; nach Prüfung der Baumschutzverordnung wird im Winter ein fachgerechter Pflegeschnitt ausgeführt. Wir reinigen anschließend Hof, Fensterbänke und Rinnen.
Nachbarn, Grenzen und überhängende Äste
Viele Konflikte entstehen nicht im eigenen Hof, sondern an der Grundstücksgrenze. Äste des Nachbarbaums ragen über den Zaun, Laub fällt in die eigene Dachrinne, Wurzeln drücken unter der Mauer durch. Das Nachbarrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Überhang beseitigt werden darf; die Details sind nicht trivial und hängen vom Einzelfall ab. Unser Rat aus der Praxis: erst das Gespräch mit dem Nachbarn oder dessen Verwaltung suchen, dann gemeinsam einen Fachbetrieb beauftragen. Schnitte auf eigene Faust in einen fremden Baum führen fast immer zu Streit, und bei geschützten Bäumen gelten die Vorgaben des Bezirks auch hier.
Profi-Tipps für Verwalter
- Kontrollen zweimal im Jahr: einmal belaubt im Sommer, einmal unbelaubt im Winter. Manche Schäden sieht man nur ohne Laub.
- Honigtau einplanen: Unter Linden und Ahorn verkleben im Sommer Autos, Fahrräder und Gartenmöbel. Ein Hinweis an die Bewohner vermeidet Ärger.
- Wurzeln beachten: Angehobene Platten sind Stolperfallen. Sie gehören ebenso auf die Liste wie Äste.
- Hausmeister als Frühwarnsystem: Der regelmäßige Rundgang unseres Hausmeisterservice meldet abgebrochene Äste nach Stürmen sofort.
Wer das Thema im Zusammenhang mit dem Herbst betrachtet, findet ergänzende Hinweise unter Herbst am Grundstück: Laub, Glätte, Rutschgefahr. Wer außerdem Laub und Rinnen im Blick behalten will, plant die Arbeiten am besten mit dem Jahreskalender für Wohnhäuser. Für gemeinsam genutzte Beete und Rasenflächen empfehlen wir den Beitrag Gemeinschaftsgarten im Wohnhof pflegen.
Wann Sie Fachleute holen sollten
Sobald Leiter, Kettensäge oder Arbeiten über Kopfhöhe ins Spiel kommen, sollten Laien aufhören. Ebenso bei Verdacht auf Pilzbefall, Rissbildung oder Schiefstand. Putzfirma Berlin übernimmt Heckenschnitt, Strauchpflege und alle Aufräumarbeiten rund um den Baumschnitt. Kronenarbeiten und die Beurteilung der Standsicherheit führen wir nicht selbst aus – dafür ist ein spezialisierter Betrieb die richtige Wahl, mit dem wir die Termine gern abstimmen.
Kurz beantwortet
Darf ich im Sommer eine Hecke schneiden?
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch zwischen März und September erlaubt. Starke Rückschnitte oder das Entfernen ganzer Hecken sind in dieser Zeit dagegen verboten. Vorher immer auf Nester prüfen.
Welche Bäume sind in Berlin geschützt?
Nach der Baumschutzverordnung vor allem Laubbäume und einige weitere Arten ab einem bestimmten Stammumfang, gemessen in 1,30 Metern Höhe. Die Einzelheiten und Ausnahmen nennt das Bezirksamt. Bitte vor jeder Fällung prüfen.
Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?
Maßgeblich sind Baumart, Vitalität und Lage am Weg. Üblich ist mindestens eine Sichtkontrolle pro Jahr, bei älteren Bäumen an stark genutzten Wegen häufiger. Die Ergebnisse sollten dokumentiert werden.
Wer haftet, wenn ein Ast herunterfällt?
Grundsätzlich der Eigentümer, wenn er seine Kontrollpflicht verletzt hat. Wer regelmäßig prüfen lässt und dokumentiert, steht deutlich besser da. Im Einzelfall entscheiden die Umstände; das ist keine Rechtsberatung.
Kann die Reinigungsfirma auch Bäume schneiden?
Kleine Schnitte an Sträuchern und tief hängenden Ästen gehören zur Gartenpflege. Kronenarbeiten und Fällungen gehören zu einem Baumpflegebetrieb. Die Aufräumarbeiten danach kann wieder die Reinigungsfirma übernehmen.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.



