
Ende September fallen in Berlin die ersten Kastanienblätter, im Oktober folgen Linden, Ahorn und Platanen, und im November liegt auf vielen Höfen eine dichte, nasse Schicht. Was im Sonnenschein hübsch aussieht, wird nach dem ersten Regen zur Rutschbahn. Dazu kommt, dass es morgens später hell und nachmittags früher dunkel wird – genau dann, wenn die meisten Menschen das Haus verlassen oder zurückkommen.
Für Eigentümer und Verwaltungen geht es dabei um mehr als Optik. Wer ein Grundstück für andere zugänglich macht, muss es in einem Zustand halten, der niemanden unnötig gefährdet. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht.
Wer wofür verantwortlich ist
Die Pflicht trifft grundsätzlich den Eigentümer. Er kann sie auf Mieter, Hausmeister oder eine Firma übertragen, muss dann aber kontrollieren, ob die Aufgabe erledigt wird. Eine bloße Klausel in der Hausordnung reicht dafür nicht; wichtig ist eine klare, nachweisbare Vereinbarung.
Für öffentliche Straßen und Gehwege gilt in Berlin das Straßenreinigungsgesetz. Auf vielen Straßen übernimmt die BSR die Reinigung, die Anlieger zahlen dafür Entgelte. Es gibt aber auch Abschnitte, auf denen die Anlieger selbst reinigen müssen. Welche Regel vor Ihrem Haus gilt, ergibt sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis. Mehr dazu erklärt unser Beitrag Straßenlaub in Berlin: wer kehrt wo?. Dieser Text ist keine Rechtsberatung – im Streitfall entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
Auf dem eigenen Grundstück, also auf Hof, Zuwegung, Außentreppen, Fahrradstellplätzen und dem Weg zum Müllplatz, liegt die Verantwortung immer beim Eigentümer.
Die typischen Gefahrenstellen
| Bereich | Gefahr im Herbst | Maßnahme |
|---|---|---|
| Hauptzugang und Außentreppe | nasses Laub, Moos auf Stufen | mehrmals wöchentlich räumen, Moos entfernen |
| Hofpflaster und Wege | Laubschicht, Algenfilm auf schattigen Steinen | kehren, bei Bedarf Belag reinigen |
| Weg zu Mülltonnen | Laub, heruntergefallene Abfälle, schlechte Sicht | kehren, Beleuchtung prüfen |
| Rampen, Metallroste | besonders glatt bei Nässe | Laub sofort entfernen, rutschhemmende Beläge prüfen |
| Dachrinnen und Fallrohre | verstopft, Wasser läuft auf Gehwege | Reinigung nach Laubfall |
| Beleuchtung im Außenbereich | defekte Leuchten, verschobene Bewegungsmelder | Rundgang in der Dämmerung |
| Kellerabgänge, Lichtschächte | Laub sammelt sich, Abläufe verstopfen | leeren, Gitter prüfen |
Laubbeseitigung Schritt für Schritt
- Bestand kennen: Welche Bäume stehen auf und am Grundstück, wann werfen sie Laub ab? Linden und Kastanien früh, Eichen und Platanen oft erst spät. Das bestimmt den Rhythmus.
- Rhythmus festlegen: In der Hauptphase reicht einmal pro Woche selten. Zugänge und Treppen sollten bei nassem Wetter mehrmals wöchentlich frei sein, ruhige Flächen im Hof seltener.
- Richtig arbeiten: Laub mit breitem Besen oder Laubrechen zusammenholen, auf Pflaster zuerst die Laufwege. Nasses Laub lässt sich mit einem Schieber besser aufnehmen als mit dem Rechen.
- Entsorgen: Laub von Grundstücksflächen gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder zur Grünschnittannahme. Es darf nicht auf den Gehweg oder in den Rinnstein gekehrt werden.
- Nacharbeiten: Nach dem Laubfall Dachrinnen, Einläufe und Lichtschächte leeren. Moos und Algen auf Stufen und Wegen entfernen, bevor der Frost kommt.
- Dokumentieren: Datum und erledigte Flächen kurz festhalten. Im Schadensfall ist ein lückenloser Nachweis viel wert.
Laubbläser sind praktisch, aber laut. Für Wohngebiete gelten Einschränkungen durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Für viele Geräte bedeutet das Betrieb an Werktagen nur zu bestimmten Tageszeiten, in der Regel vormittags und am Nachmittag, nicht aber am Sonntag. Bitte prüfen Sie die aktuellen Zeiten, bevor Sie Laubbläser einsetzen.
- Wer räumt welche Fläche? Schriftlich geregelt?
- Werkzeug vorhanden: Besen, Schieber, Laubsäcke, Handschuhe
- Dachrinnen nach dem Laubfall gereinigt
- Außenleuchten und Bewegungsmelder geprüft
- Winterdienst ab November beauftragt und Streugut eingelagert
- Kontaktnummer für kurzfristige Einsätze am Aushang
Moos, Algen und Grünbelag auf den Wegen
Neben dem Laub ist Grünbelag das zweite große Problem. In schattigen Hinterhöfen, wie sie in Berliner Altbauquartieren typisch sind, trocknet das Pflaster nach Regen kaum ab. Algen und Moos bilden einen Film, der bei Nässe extrem glatt ist.
Mechanisch entfernen ist die erste Wahl: Fugenkratzer, harte Bürsten, bei größeren Flächen eine Hochdruck- oder Flächenreinigung mit Profigerät mit angepasstem Druck, damit Fugen nicht ausgespült werden. Chemische Mittel gegen Grünbelag sind auf versiegelten Flächen nur eingeschränkt erlaubt, weil sie in die Kanalisation gelangen. Wir raten davon ab.
- Laub wird auf den Gehweg oder in den Rinnstein gekehrt.
- Die Außentreppe wird vergessen, weil sie nicht im Leistungsverzeichnis steht.
- Rinnen werden im September gereinigt – vor dem Hauptlaubfall.
- Streugut wird erst beim ersten Frost gekauft.
- Die Hausordnung verpflichtet Mieter zum Laubfegen, aber niemand prüft, ob es geschieht.
Licht, Sicht und Ordnung in der dunklen Jahreszeit
Die Verkehrssicherung hängt im Herbst nicht nur am Besen. Wenn es um 17 Uhr dunkel ist, entscheiden funktionierende Leuchten darüber, ob jemand die Stufe am Kellerabgang sieht. Bewegungsmelder, die im Sommer von Büschen verdeckt wurden, schalten nicht mehr zuverlässig. Zeitschaltuhren laufen noch auf Sommerzeit. Ein kurzer Rundgang in der Dämmerung deckt solche Lücken schnell auf.
Auch Gegenstände im Weg werden gefährlicher, sobald das Licht fehlt: ein abgestelltes Fahrrad, ein umgekippter Blumenkübel, ein Gartenschlauch, der seit August über dem Pflaster liegt. Wir räumen bei unseren Terminen solche Stolperfallen zur Seite und melden Dinge, die wir nicht zuordnen können, an die Verwaltung.
Übergang zum Winter
Der Herbst geht nahtlos in die Glättezeit über. Wer Laub und Moos konsequent entfernt, erleichtert später auch den Winterdienst, denn Eis auf verrottendem Laub ist schwer zu beseitigen. In Berlin gelten für Gehwege feste Räum- und Streuzeiten, und der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen weitgehend untersagt. Wer vorbereitet ist, beauftragt den Winterdienst für Gehwege und Zufahrten schon im Oktober. Was Bewohner über ihre eigenen Pflichten wissen sollten, fasst der Beitrag Streupflicht in Berlin: was Mieter wissen sollten zusammen.
Praxiswissen aus unseren Touren
In unseren Herbsttouren haben sich zwei Dinge bewährt. Erstens: Flächen mit Priorität festlegen. Hauseingang, Außentreppe und Weg zu den Tonnen kommen zuerst, der Rasen zuletzt. Zweitens: Termine an das Wetter koppeln. Nach Sturm oder Starkregen fahren wir die kritischen Objekte zusätzlich an, soweit es die Kapazitäten erlauben.
Bäume auf dem Grundstück sind oft die Quelle des Problems. Tote Äste, die im Herbststurm herunterfallen, gehören ebenso zur Verkehrssicherung wie das Laub. Wie Sie die Gehölze kontrollieren und wann Schnitt erlaubt ist, erklärt der Beitrag Baumpflege und Gehölzschnitt auf dem Grundstück. Für die jährliche Übersicht aller Aufgaben rund ums Haus eignet sich Der Jahreskalender für das Mehrfamilienhaus.
Wann sich eine Fachfirma lohnt
Kleine Vorgärten schaffen Bewohner oder Hausmeister gut selbst. Bei großen Höfen, vielen Bäumen oder Wohnanlagen mit mehreren Zugängen ist eine Firma mit festen Touren meist zuverlässiger. Putzfirma Berlin übernimmt Laubbeseitigung, Wegereinigung und die Pflege von Grünflächen und Höfen im festen Rhythmus, auf Wunsch mit Protokoll für die Verwaltung. Die Reinigung von Dachrinnen gehört als eigene Leistung dazu: Unsere Dachrinnenreinigung wird am besten nach dem Hauptlaubfall eingeplant.
Häufige Fragen
Muss ich Laub vom Gehweg vor dem Haus entfernen?
Entscheidend ist, in welche Reinigungsklasse Ihre Straße eingestuft ist. Auf vielen Berliner Straßen reinigt die BSR den Gehweg, auf anderen sind die Anlieger zuständig. Das Straßenreinigungsverzeichnis gibt Auskunft. Auf dem eigenen Grundstück sind Sie immer selbst verantwortlich.
Wie oft muss in der Laubzeit geräumt werden?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Maßgeblich ist, dass die Wege zu den üblichen Nutzungszeiten gefahrlos begehbar sind. In der Hauptlaubzeit bei nassem Wetter heißt das für Zugänge oft: mehrmals pro Woche.
Kann die Pflicht auf Mieter übertragen werden?
Ja, wenn das wirksam vereinbart ist, meist im Mietvertrag. Der Eigentümer bleibt aber verpflichtet zu kontrollieren, ob die Aufgabe erledigt wird. Bei älteren oder verhinderten Mietern ist eine andere Lösung sinnvoller.
Wohin mit dem Laub?
In die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder zu einer Annahmestelle für Grünabfälle. Größere Mengen kann eine Fachfirma direkt abfahren. Laub gehört nicht in den Rinnstein und nicht auf öffentliche Flächen.
Darf ich Laubbläser jederzeit benutzen?
Nein. In Wohngebieten gelten für viele Geräte zeitliche Einschränkungen, an Sonn- und Feiertagen dürfen solche Geräte gar nicht laufen. Die genauen Zeiten ergeben sich aus der Lärmschutzverordnung; bitte aktuell prüfen.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




