
Schnee und Glätte sind in Berlin nicht jeden Winter ein Thema, aber wenn, dann oft plötzlich. Über Nacht friert Regen auf den Gehwegen, am Morgen rutschen Menschen auf dem Weg zur U-Bahn aus. Die Frage, wer vor dem Haus hätte räumen und streuen müssen, stellt sich dann schnell – spätestens, wenn jemand stürzt.
Viele Mieter sind unsicher. Die einen glauben, sie seien grundsätzlich verpflichtet, weil es „schon immer so war“. Die anderen gehen davon aus, dass sich die Verwaltung kümmert, obwohl im Mietvertrag etwas anderes steht. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein. Er ist keine Rechtsberatung. Bei einem echten Konflikt sind Mietervereine oder Fachanwälte für Mietrecht die richtige Adresse.
Wie die Pflicht überhaupt entsteht
In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz, wer auf öffentlichen Gehwegen Schnee und Eis beseitigen muss. Diese Pflicht trifft grundsätzlich die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, die sogenannten Anlieger. Hinzu kommt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für das eigene Grundstück: Zugänge, Hofwege und Wege zu den Mülltonnen müssen so beschaffen sein, dass niemand zu Schaden kommt.
Eigentümer können diese Aufgaben übertragen, und zwar auf zwei Wegen:
- an einen Dienstleister, zum Beispiel einen Winterdienst oder Hausmeisterservice, oder
- an die Mieter, aber nur, wenn das wirksam vereinbart ist.
Wirksam heißt: Die Übertragung muss sich aus dem Mietvertrag ergeben. Eine Hausordnung, die Bestandteil des Vertrags ist, kann genügen. Ein Aushang im Treppenhaus, der nachträglich angebracht wurde, reicht in der Regel nicht aus, um eine neue Pflicht zu begründen. Wer unsicher ist, sollte den eigenen Vertrag samt Anlagen in Ruhe durchlesen.
| Situation | Wer ist in der Regel zuständig |
|---|---|
| Mietvertrag enthält keine Regelung | Eigentümer bzw. Verwaltung |
| Mietvertrag oder vereinbarte Hausordnung überträgt den Winterdienst | Mieter nach vereinbartem Plan |
| Verwaltung hat einen Winterdienst beauftragt | Dienstleister, Kosten meist über die Nebenkosten |
| Nur nachträglicher Aushang ohne vertragliche Grundlage | in der Regel weiterhin Eigentümer |
| Erdgeschossmieter laut Vertrag zuständig | nur dieser Mieter, nicht alle Parteien |
Zeiten, Breite und Mittel in Berlin
Wenn die Pflicht besteht, gelten die Berliner Regeln. Sie legen fest, bis wann morgens geräumt sein muss und wie lange tagsüber nachgearbeitet wird. Im Grundsatz gilt: werktags ab sieben Uhr, sonn- und feiertags ab neun Uhr sollen die Gehwege sicher begehbar sein, und bis zum Abend um 20 Uhr ist bei neuem Schneefall oder erneuter Glätte nachzuräumen. Bitte prüfen Sie die aktuelle Fassung, da sich Einzelheiten ändern können.
Freizuhalten ist eine Spur, die breit genug ist, damit zwei Passanten sich ohne Ausrutschen begegnen können; die Mindestbreite nennt das Gesetz. Auch Zugänge zu Hauseingängen, Überwegen und Haltestellen sind zu berücksichtigen, soweit sie an das Grundstück grenzen. Schnee wird so abgelagert, dass er weder Einfahrten noch Gullys oder Hydranten blockiert.
Beim Streugut ist Berlin strenger als viele andere Städte. Salz zum Auftauen ist für Gehwege im Regelfall verboten; es greift das Wurzelwerk der Straßenbäume an, versalzt den Boden und reizt die Pfoten von Hunden. Ausnahmen gibt es etwa für Treppen, steile Abschnitte oder extreme Wetterlagen wie Eisregen. Im Normalfall verwenden Sie abstumpfende Mittel.
| Mittel | Geeignet | Hinweise |
|---|---|---|
| Sand | ja | preiswert, wird aber bei Tauwetter matschig und muss später entfernt werden |
| Splitt, Granulat | ja | sehr griffig, im Frühjahr zusammenkehren |
| Blähton-Granulat | ja | leicht und gut dosierbar |
| Auftausalz | nur in Ausnahmefällen | schadet Bäumen, Pflaster und Tierpfoten |
| Asche | nein | schmutzig, kann Schadstoffe enthalten |
Im Frühjahr gehört das Streugut übrigens wieder weg: Splitt auf trockenem Pflaster wirkt wie Kugellager, und er gelangt in Hausflure und auf Holzböden, wo er Kratzer hinterlässt.
Schritt für Schritt: ein Glättemorgen
Für Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, hat sich folgender Ablauf bewährt:
- Am Vorabend Wetterbericht prüfen. Ist Frost nach Regen oder Schneefall angekündigt, Schaufel und Streugut bereitstellen.
- Rechtzeitig aufstehen. Die Fläche muss zur vorgegebenen Uhrzeit fertig sein, nicht erst begonnen werden.
- Erst räumen, dann streuen. Schnee mit Schieber oder Schaufel entfernen, festgetretene Stellen lösen, danach gleichmäßig abstumpfende Mittel verteilen.
- Hauseingang und Mülltonnenweg einbeziehen. Soweit das Ihre Aufgabe ist, auch Stufen und Hofwege sichern.
- Tagsüber kontrollieren. Bei weiterem Schneefall oder überfrierender Nässe nacharbeiten.
- Dokumentieren. Ein kurzes Foto mit Uhrzeit kann später hilfreich sein, falls es Streit gibt.
- Sich auf „der Nachbar macht das schon“ verlassen, obwohl man selbst an der Reihe ist.
- In den Urlaub fahren, ohne eine Vertretung zu organisieren.
- Salz streuen, weil es bequemer ist.
- Schnee auf die Fahrbahn, auf Radwege oder vor Einfahrten schieben.
- Nur einen schmalen Pfad freikratzen, auf dem niemand ausweichen kann.
Noch ein Hinweis zu Innenhöfen und privaten Wegen: Sie gehören nicht zum öffentlichen Gehweg, fallen aber unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wer dort räumen muss, ergibt sich wiederum aus Vertrag und Hausordnung. Gerade der Weg zu den Mülltonnen wird oft vergessen, obwohl ihn jeden Tag viele Bewohner nutzen.
Urlaub, Krankheit, Alter
Wer vertraglich verpflichtet ist, muss auch dann für eine Erledigung sorgen, wenn er selbst verhindert ist. Das bedeutet nicht, dass man persönlich mit der Schaufel draußen stehen muss: Man kann Nachbarn bitten, eine Vertretung bezahlen oder einen Dienstleister beauftragen. Entscheidend ist, dass geräumt wird. Ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Mieter sollten frühzeitig mit der Verwaltung sprechen; oft lässt sich eine Lösung finden, etwa indem das Haus insgesamt einen Winterdienst beauftragt.
Kosten und Nebenkosten
Beauftragt der Eigentümer einen professionellen Winterdienst, dürfen die Ausgaben über die Betriebskostenabrechnung an die Mietparteien weitergegeben werden, wenn der Mietvertrag das so vorsieht. Wie diese Positionen in der Abrechnung erscheinen und was Mieter prüfen können, beschreibt unser Text über Reinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung. Für viele Hausgemeinschaften ist das am Ende die entspanntere Lösung: Niemand muss früh aufstehen, und die Haftungsfrage ist klar geregelt.
Wer als Privatperson selbst jemanden für das Räumen bezahlt, sollte die Rechnung aufheben: Der Lohnanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Was dafür nötig ist, fasst unser Beitrag zum Steuerbonus im Haushalt.
Profi-Tipps aus dem Winterdienst
In unseren Wintereinsätzen fällt immer wieder auf, dass kleine Vorbereitungen den Unterschied machen:
- Streugut vor dem ersten Frost besorgen. Wenn es glatt ist, sind die Regale in den Baumärkten schnell leer.
- Schaufel mit Metallkante für festgetretenen Schnee. Mit einer reinen Kunststoffschaufel kommt man gegen verdichtete Schichten kaum an.
- Räumplan sichtbar aushängen. Wer an der Reihe ist, sollte das ohne Nachfragen erkennen.
- Treppenhaus mitdenken. Schneematsch und Splitt landen unweigerlich im Hausflur. Eine zusätzliche Reinigung in Frostwochen verhindert Schäden an Stufen und Böden; das kann Teil der Treppenhausreinigung sein.
Wann ein professioneller Winterdienst sinnvoll ist
Für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbebetriebe mit langen Gehwegfronten ist ein fester Dienstleister oft die verlässlichste Lösung. Putzfirma Berlin übernimmt den Winterdienst mit Bereitschaft in der Saison, Kontrollfahrten und Dokumentation, und wer möchte, verbindet das mit unserem Hausmeisterservice, der Wege und Außenanlagen auch zwischen April und Oktober betreut. Wie Sie das Grundstück schon im Herbst sicher machen, lesen Sie im Beitrag zur Verkehrssicherheit im Herbst.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter in Berlin automatisch Schnee räumen?
Nein. Die Pflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Mieter sind nur verpflichtet, wenn das im Mietvertrag oder in einer vertraglich vereinbarten Hausordnung wirksam geregelt ist.
Darf ich in Berlin Auftausalz verwenden?
Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Ausnahmen bestehen etwa für Treppen oder bei extremer Glätte wie Eisregen.
Was passiert, wenn jemand auf meinem Abschnitt stürzt?
Wer vertraglich zuständig war und nicht geräumt hat, kann haften. Deshalb ist es wichtig, die Pflicht ernst zu nehmen, bei Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren und die Erledigung im Zweifel zu dokumentieren. Dies ist keine Rechtsberatung.
Kann die Verwaltung mir den Winterdienst per Aushang auferlegen?
Ein nachträglicher Aushang allein begründet in der Regel keine neue Pflicht. Maßgeblich ist, was im Mietvertrag und seinen Anlagen vereinbart wurde.
Wer räumt, wenn ich im Urlaub bin?
Sie müssen selbst für eine Vertretung sorgen, zum Beispiel durch Nachbarn oder einen beauftragten Dienst. Die Pflicht ruht während der Abwesenheit nicht.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




