Symbolgrafik zum Beitrag „Straßenlaub in Berlin“ aus dem Thema Berlin & Stadtleben

Berlin ist eine grüne Stadt. Linden, Ahorn, Platanen, Eichen und Rosskastanien säumen unzählige Straßen, dazu kommen Bäume in Parks, auf Friedhöfen und in den Innenhöfen. Von Oktober bis in den Dezember hinein fallen Blätter in Mengen, die an nassen Tagen schnell zum Problem werden: Nasses Laub auf Pflaster und Gehwegplatten ist glatt wie Schmierseife, verstopft Gullys und Dachrinnen und klebt an jedem Schuh, der ins Treppenhaus kommt.

Die Frage nach der Zuständigkeit ist deshalb nicht nur eine Formalie. Wer die Pflicht hat, haftet im Zweifel auch, wenn jemand ausrutscht. Die folgenden Hinweise geben einen Überblick; sie ersetzen keine Rechtsberatung, und im Einzelfall entscheiden Mietvertrag, Hausordnung und das Straßenreinigungsverzeichnis.

Öffentliche Straße: die Rolle der BSR

Die Reinigung öffentlicher Straßen ist in Berlin im Straßenreinigungsgesetz geregelt. Die meisten Straßen sind im Straßenreinigungsverzeichnis einer Reinigungsklasse zugeordnet, die festlegt, wie oft die Berliner Stadtreinigung dort kehrt. Das gilt für Fahrbahn und Gehweg gleichermaßen. Im Herbst setzt die BSR zusätzliche Kräfte und Kehrmaschinen ein, um die Blattmengen zu bewältigen.

Die Kosten tragen die Grundstückseigentümer über das Straßenreinigungsentgelt. In Mietshäusern wird dieses Entgelt üblicherweise als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Wer also vor einem Mietshaus an einer solchen Straße wohnt, bezahlt die Reinigung des Gehwegs bereits mit.

Es gibt aber Ausnahmen. Für bestimmte Straßen, häufig kleinere Anliegerstraßen und Privatwege in Randlagen, ist im Verzeichnis festgelegt, dass die Anlieger selbst reinigen. Dort sind Eigentümer für das Kehren des Gehwegs vor ihrem Grundstück verantwortlich. Ob Ihre Straße dazu gehört, lässt sich im Straßenreinigungsverzeichnis nachsehen, das die BSR bereitstellt.

Privatgrund: Hof, Zuweg, Einfahrt

Alles, was auf dem Grundstück liegt, ist Sache des Eigentümers. Dazu gehören der Weg von der Straße zur Haustür, Innenhöfe, Einfahrten, Stellplätze, Wege zu Mülltonnen und Fahrradständern. Der Eigentümer muss diese Flächen verkehrssicher halten, also so, dass niemand bei normaler Vorsicht stürzt.

In Mehrfamilienhäusern erledigen das meist beauftragte Dienstleister: ein Hausmeisterservice oder ein Betrieb für Gartenpflege, die Kosten laufen über die Betriebskosten. In kleineren Häusern oder bei Einfamilienhäusern kann die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen sein. Steht dazu nichts im Vertrag oder in der Hausordnung, bleibt sie beim Eigentümer.

Fläche Zuständig in der Regel Kosten
Gehweg an Straße mit BSR-Reinigung BSR Straßenreinigungsentgelt, meist Betriebskosten
Gehweg an Straße mit Anliegerreinigung Eigentümer, ggf. per Vertrag delegiert Eigentümer oder Dienstleister
Zuweg, Hof, Einfahrt auf dem Grundstück Eigentümer Hauswart oder Gartenpflege, umlegbar
Balkon, Terrasse einer Mietwohnung Mieter Mieter
Dachrinne und Gullys am Haus Eigentümer Wartung, teils umlegbar

Für Mieter heißt das: Den Gehweg vor dem Haus müssen Sie in der Regel nicht kehren, außer Ihr Vertrag sagt ausdrücklich etwas anderes und die Straße unterliegt der Anliegerreinigung. Ihren Balkon und eine eigene Terrasse halten Sie selbst frei.

Blätter vom eigenen Baum auf fremdem Boden

Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn: Der Baum steht auf dem einen Grundstück, die Blätter landen auf dem anderen. Grundsätzlich müssen Nachbarn natürlichen Blattfall in üblichem Umfang hinnehmen, besonders in einer Stadt mit so vielen Bäumen. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht nur in Ausnahmefällen. Straßenbäume gehören dem Land Berlin; ihr Laub auf Ihrem Grundstück entfernen Sie selbst. Mehr zur Pflege eigener Bäume steht im Beitrag über Baumpflege auf dem Grundstück.

So räumen Sie Wege und Höfe richtig

  1. Früh anfangen. Blätter lassen sich trocken viel leichter kehren als nach drei Regentagen. Ein Durchgang pro Woche im Hauptmonat verhindert festgetretene Matten.
  2. Mit dem Wind arbeiten. Kehren Sie in die Richtung, in die der Wind ohnehin weht, sonst fliegt die Hälfte zurück.
  3. Rinnen und Einläufe zuerst. Hofgullys, Entwässerungsrinnen und Kellerlichtschächte freilegen, bevor Sie die Fläche kehren. Verstopfte Einläufe führen bei Starkregen schnell zu Wasser im Keller.
  4. Breiter Besen, feste Borsten. Für Pflaster und Platten einen Straßenbesen mit harten Kunststoffborsten verwenden, für nasse Blätter eine Laubharke aus Metall.
  5. Sammeln und abfüllen. Große Mengen auf eine Plane kehren und darauf zur Tonne ziehen. Das spart viele Gänge.
  6. Nachkontrolle bei Nässe. Nach dem Kehren bleibt oft ein schmieriger Film auf Stein. Bei Stufen und Rampen ist ein zweiter, gründlicher Durchgang mit Wasser und Schrubber sinnvoll.

Entsorgung: Biotonne, Säcke, Sonderfälle

Laub von Grundstücken gehört in die Biotonne. Reicht sie im Herbst nicht, können Sie Säcke zum Recyclinghof bringen; was dort in welchen Mengen angenommen wird, steht bei der BSR. In manchen Jahren gibt es im Herbst zusätzliche Angebote für Grundstücksblätter; auch hier gilt: die aktuellen Angaben der BSR prüfen. Blätter auf öffentliches Straßenland zu kehren und dort liegen zu lassen, ist nicht erlaubt.

Ein Berliner Sonderfall sind Rosskastanien. Viele Bäume sind von der Kastanienminiermotte befallen, deren Puppen im abgefallenen Laub überwintern. Fachleute empfehlen deshalb, Kastanienlaub gründlich einzusammeln und nicht auf dem eigenen Kompost zu entsorgen, weil dort die Temperatur nicht ausreicht, um die Puppen abzutöten. Über die Biotonne gelangt es in eine professionelle Verwertung.

Auch wer selbst kompostiert, sollte Laub von Walnuss und Eiche nur in Maßen zugeben. Es verrottet langsam und enthält Gerbstoffe.

Typische Fehler im Herbst
  • Laubbläser zu jeder Tageszeit einsetzen: In Wohngebieten sind laute Geräte nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, sonn- und feiertags gar nicht. Maßgeblich ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
  • Blätter in den Gully kehren: Das verstopft die Kanalisation und führt zu Rückstau.
  • Nasses Laub auf Stufen liegen lassen: Die häufigste Sturzursache im Herbst, gerade an Hauseingängen.
  • Dachrinnen vergessen: Volle Rinnen laufen über, das Wasser dringt ins Mauerwerk.
  • Kastanienlaub auf den Gartenkompost werfen: So überwintert der Schädling direkt im Garten.

Was oben in der Rinne passiert

Unterschätzt wird fast immer das Dach. Blätter sammeln sich in Dachrinnen und Fallrohren, bilden mit Staub und Moos einen dichten Pfropfen und lassen beim nächsten Starkregen das Wasser über die Kante laufen. An Altbaufassaden entstehen so feuchte Streifen, abplatzender Putz und im Winter Eiszapfen. Ein Blick nach dem Hauptblattfall im Spätherbst ist deshalb Pflicht. Arbeiten auf Leitern und am Dach sind gefährlich; für Mehrfamilienhäuser gehört das in die Hände einer Dachrinnenreinigung mit Sicherung.

So organisieren wir die Herbstsaison
  • In unseren Einsätzen legen wir für Wohnanlagen einen festen Herbstrhythmus fest, meist wöchentlich von Mitte Oktober bis Anfang Dezember, bei Sturm zusätzlich.
  • Treppen, Rampen und Eingänge haben Vorrang vor großen Rasenflächen, weil dort die Unfallgefahr liegt.
  • Wir kontrollieren bei jedem Durchgang die Hofeinläufe und notieren verstopfte Stellen für den Verwalter.
  • Der Übergang in den Winterdienst läuft nahtlos: Wer im November kehrt, kennt die Flächen, wenn der erste Frost kommt.

Wann ein Dienstleister sinnvoll ist

Für ein Einfamilienhaus mit zwei Bäumen reicht meist ein guter Besen und ein freier Samstag. Bei Wohnanlagen mit mehreren Höfen, alten Bäumen und vielen Bewohnern sieht das anders aus: Hier geht es um Haftung, Dokumentation und einen verlässlichen Turnus. Verwalter können die Aufgaben mit der Pflege der Grünflächen und dem Winterdienst bündeln. Wie ein sinnvoller Plan über das ganze Jahr aussieht, zeigt unser Jahreskalender für das Mehrfamilienhaus. Konkrete Hinweise zur Verkehrssicherung im Herbst gibt der Beitrag Herbst am Grundstück.

Putzfirma Berlin übernimmt für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften das Kehren von Höfen und Zuwegen, die Kontrolle der Einläufe und auf Wunsch den Abtransport. Den Turnus stimmen wir nach einer Begehung mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter den Gehweg vor dem Haus fegen?

In den meisten Berliner Straßen nicht, weil die BSR dort reinigt und die Kosten über die Betriebskosten bezahlt werden. Anders kann es sein, wenn Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt und Ihr Mietvertrag die Pflicht wirksam auf Sie überträgt. Im Zweifel fragen Sie Ihre Hausverwaltung.

Wer haftet, wenn jemand auf nassen Blättern ausrutscht?

Grundsätzlich derjenige, der für die Fläche verkehrssicherungspflichtig ist. Auf dem Grundstück ist das der Eigentümer oder die Person, auf die er die Pflicht übertragen hat. Wie weit die Pflicht im Einzelfall reicht, beurteilen Gerichte unterschiedlich; eine Rechtsberatung ersetzt dieser Hinweis nicht.

Darf ich die Blätter einfach auf die Straße kehren?

Nein. Blätter vom Grundstück müssen auf dem Grundstück gesammelt und über Biotonne oder Recyclinghof entsorgt werden. Auf die Fahrbahn gekehrtes Laub kann Gullys verstopfen und ist nicht zulässig.

Wann dürfen laute Gartengeräte laufen?

In Wohngebieten gelten für laute Gartengeräte Zeitbeschränkungen an Werktagen, an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb untersagt. Für leisere Geräte mit Umweltzeichen können andere Zeiten gelten. Prüfen Sie die Regeln der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, bevor Sie loslegen.

Wie oft sollte ein Hof im Herbst gekehrt werden?

Während des Hauptblattfalls ist ein wöchentlicher Durchgang in den meisten Höfen sinnvoll. Bei vielen Bäumen oder nach Sturm kann auch öfter nötig sein. Entscheidend ist, dass Eingänge, Stufen und Einläufe nie länger zugedeckt bleiben.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.