
Kaum ein Steuervorteil ist für Privathaushalte so greifbar wie dieser: Ein Fünftel der Arbeitskosten für Reinigung, Gartenpflege oder Handwerker wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Anders als Werbungskosten mindert der Betrag nicht nur das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuer selbst. Aus 1.000 € Arbeitskosten werden so 200 € weniger Steuer. Grundlage ist § 35a des Einkommensteuergesetzes.
Wichtig: Alle Beträge in diesem Beitrag haben den Stand 2026, bitte aktuell prüfen. Die Darstellung ist keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sind Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung zuständig.
Die drei Töpfe im Überblick
Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Aufwendungen, jede mit eigener Obergrenze. Die Töpfe stehen nebeneinander und können im selben Jahr gleichzeitig genutzt werden.
| Art der Aufwendung | Ermäßigung | Höchstbetrag pro Jahr | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Minijob im Privathaushalt (Abs. 1) | 20 % | 510 € | angemeldete Putzhilfe über Haushaltsscheck |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Abs. 2) | 20 % | 4.000 € | Reinigungsfirma, Fensterputzer, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Pflege- und Betreuungsleistungen |
| Handwerkerleistungen (Abs. 3) | 20 % | 1.200 € | Malerarbeiten, Reparaturen, Wartung von Heizung, Schornsteinfeger |
Stand 2026, bitte aktuell prüfen.
Um den Höchstbetrag im Topf für Dienstleistungen auszuschöpfen, bräuchten Sie 20.000 € Arbeitskosten im Jahr. Für die allermeisten Haushalte bleibt der Rahmen also weit offen.
Was zählt – und was nicht
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Dazu gehören auch Fahrt- und Maschinenkosten. Nicht begünstigt sind Materialkosten, etwa gelieferte Waren oder Ersatzteile. Reinigungsmittel, die eine Firma im Rahmen des Einsatzes verbraucht, werden in der Praxis meist als Teil der Dienstleistung abgerechnet; bei größeren Materialposten sollte die Rechnung sie getrennt ausweisen.
Außerdem muss die Leistung im Haushalt erbracht werden, also in der selbst genutzten Wohnung, im eigenen Haus, im Garten oder – nach der Rechtsprechung – auch auf dem angrenzenden Gehweg, etwa beim Winterdienst. Ferien- oder Zweitwohnungen in der EU und im EWR können ebenfalls zählen, wenn Sie sie selbst nutzen.
Nicht begünstigt sind: - Leistungen in vermieteten Wohnungen (dort sind es Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften), - Kosten, die bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, etwa für ein Arbeitszimmer, - bar bezahlte Rechnungen, - Leistungen, für die schon ein öffentlicher Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit gezahlt wurde (bei Handwerkerleistungen).
Schritt für Schritt zum richtigen Betrag
- Rechnungen des Jahres sammeln. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Leistung.
- Arbeitskosten herausziehen. Nur den ausgewiesenen Lohnanteil inklusive Mehrwertsteuer übernehmen, Material weglassen.
- Den richtigen Topf wählen. Reinigung gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, eine Reparatur zu den Handwerkerleistungen.
- Zahlungsnachweis beilegen. Kontoauszug oder Überweisungsbeleg bereithalten; eingereicht werden müssen die Belege meist nur auf Nachfrage.
- Nebenkosten ergänzen. Mieter und Eigentümer finden in Betriebskosten- oder Hausgeldabrechnung weitere Posten.
- In die Steuererklärung eintragen. Eingetragen werden die Summen in der dafür vorgesehenen Anlage der Einkommensteuererklärung.
Ein Rechenbeispiel
Eine Familie in Steglitz lässt die Wohnung zweimal im Monat von einer Firma reinigen, beauftragt einmal im Jahr die Fensterreinigung und zieht im Herbst um.
| Posten | Arbeitskosten brutto | Topf |
|---|---|---|
| Regelmäßige Reinigung, 24 Termine | 2.300 € | Dienstleistungen |
| Fensterreinigung | 180 € | Dienstleistungen |
| Endreinigung der alten Wohnung | 420 € | Dienstleistungen |
| Treppenhaus und Garten laut Nebenkostenabrechnung | 160 € | Dienstleistungen |
| Maler, Arbeitslohn ohne Farbe | 900 € | Handwerker |
| Summe Dienstleistungen | 3.060 € | 20 % = 612 € |
| Summe Handwerker | 900 € | 20 % = 180 € |
Die Steuer sinkt in diesem Beispiel um 792 €. Das setzt voraus, dass überhaupt so viel Einkommensteuer anfällt; wer keine Steuer zahlt, kann auch nichts abziehen. Eine Erstattung darüber hinaus gibt es nicht.
Nach einem Auszug gilt: Die Endreinigung der bisherigen Wohnung ist begünstigt, solange sie noch Ihr Haushalt war. Unsere Umzugsreinigung weist die Arbeitskosten deshalb getrennt aus.
- Bar bezahlt: Das Finanzamt erkennt den Betrag dann grundsätzlich nicht an, auch nicht mit Quittung.
- Die gesamte Rechnung eingetragen statt nur der Arbeitskosten.
- Reinigung als Handwerkerleistung angegeben, obwohl der Topf für Dienstleistungen mehr Spielraum hat.
- Posten aus der Nebenkostenabrechnung vergessen.
- Das Leistungsjahr statt des Zahlungsjahres verwendet.
Wie Reinigungsfirmen den Lohnanteil ausweisen
Bei einer reinen Reinigung besteht der Preis fast vollständig aus Arbeitszeit. Trotzdem sollten Sie nicht einfach den Gesamtbetrag eintragen. Üblich sind drei Varianten: Der Beleg nennt Arbeitskosten und Material getrennt in Euro, er gibt den Lohnanteil als Prozentsatz an, oder er stellt klar, dass im Preis keine gesondert berechneten Materialien enthalten sind. Alle drei Wege akzeptiert das Finanzamt in der Regel, solange sich der begünstigte Betrag eindeutig ablesen lässt.
Anders ist es bei gemischten Aufträgen. Liefert ein Anbieter zum Beispiel neue Duschvorhänge, Filter für die Dunstabzugshaube oder Ersatzteile mit, gehören diese Posten nicht in die Berechnung. Das Gleiche gilt für die Entsorgungsgebühr einer Deponie, sofern sie als reiner Durchlaufposten berechnet wird.
Den Bonus über das Jahr im Blick behalten
Wer mehrere Dienstleister beauftragt, verliert schnell den Überblick. Eine einfache Liste mit Datum, Anbieter, Arbeitskosten und Zahlungsdatum reicht völlig. Legen Sie jede neue Rechnung direkt dazu, statt im Frühjahr alle Ordner zu durchsuchen. Größere Aufträge, etwa eine Grundreinigung nach einer Renovierung, lassen sich übrigens gezielt in das Jahr legen, in dem Sie mehr Steuer zahlen – denn maßgeblich ist das Zahlungsdatum.
Mieter und Wohnungseigentümer
Auch wer selbst keine Firma beauftragt, profitiert oft. In der Betriebskostenabrechnung stecken häufig Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Hausmeisterleistungen. Diese Anteile sind für Mieter begünstigt, wenn der Vermieter sie als haushaltsnahe Leistungen ausweist oder eine Bescheinigung ausstellt. Bei Eigentumswohnungen weist die Verwaltung die begünstigten Anteile üblicherweise in der jährlichen Hausgeldabrechnung aus. Wie Sie die Position prüfen, erklärt der Beitrag Reinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung.
Was wir in unseren Einsätzen beobachten
Viele Kundinnen und Kunden fragen erst im Frühjahr nach, ob die Rechnungen vom Vorjahr „für die Steuer reichen“. Deshalb stellen wir die Belege von vornherein so aus, dass der Lohnanteil klar erkennbar ist. Bei Putzfirma Berlin erhalten Privatkunden für die regelmäßige Wohnungsreinigung auf Wunsch eine Jahresübersicht aller Termine, was die Steuererklärung spürbar vereinfacht. Auch für Einzelaufträge wie die Fensterreinigung oder die Gartenpflege weisen wir die begünstigten Kosten getrennt aus.
Welche Angaben ein Beleg genau braucht, damit das Finanzamt ihn akzeptiert, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt: Was auf der Rechnung stehen muss. Wer die Reinigung lieber selbst organisiert und eine Kraft anstellt, findet die Regeln unter Minijob im Privathaushalt.
Wann sich professionelle Hilfe lohnt
Bei einfachen Fällen – eine Reinigungsfirma, ein Handwerker, eine Nebenkostenabrechnung – kommen die meisten mit der Steuersoftware gut zurecht. Anders sieht es aus, wenn eine Wohnung teilweise vermietet oder beruflich genutzt wird, mehrere Personen im Haushalt Rechnungen bezahlen oder Pflegeleistungen hinzukommen. Dann lohnt der Weg zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung, weil die Aufteilung schnell kompliziert wird.
Kurz beantwortet
Muss ich die Rechnungen beim Finanzamt einreichen?
In der Regel nicht sofort. Sie müssen die Belege aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen können. Halten Sie Rechnung und Zahlungsnachweis zusammen griffbereit.
Zählt auch eine Reinigung vor dem Einzug?
Ja, wenn die neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits Ihr Haushalt ist, etwa weil der Mietvertrag läuft und Sie den Einzug vorbereiten. Im Zweifel hilft ein kurzer Blick in die Verwaltungsanweisungen oder eine Nachfrage beim Finanzamt.
Können zwei Partner den Höchstbetrag doppelt nutzen?
Nein. Die Höchstbeträge gelten pro Haushalt. Leben zwei Alleinstehende zusammen, können sie den Betrag untereinander aufteilen, aber nicht verdoppeln.
Gilt der Abzug auch für Büroreinigung zu Hause?
Für ein häusliches Arbeitszimmer nur, soweit die Kosten nicht schon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine doppelte Berücksichtigung ist ausgeschlossen.
Was ist mit Anzahlungen?
Sie zählen im Jahr der Zahlung, sofern eine Rechnung vorliegt und überwiesen wurde. Die Restzahlung im Folgejahr gehört dann in die nächste Steuererklärung.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.



