Symbolgrafik zum Beitrag „Minijob im Haushalt anmelden“ aus dem Thema Preise, Verträge & Recht

Viele Berliner Haushalte lassen einmal pro Woche jemanden putzen – und nicht wenige bezahlen bar, ohne Anmeldung. Das ist Schwarzarbeit, und die Risiken sind größer, als man denkt: Hat die Hilfe einen Unfall in Ihrer Wohnung, ist sie nicht versichert, und Sie können haftbar werden. Dabei ist die legale Variante erstaunlich einfach. Für Privathaushalte gibt es ein eigenes, vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Hinweis: Alle Beträge und Prozentsätze in diesem Beitrag haben den Stand 2026, bitte aktuell prüfen. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindliche Auskunft gibt die Minijob-Zentrale.

Wann eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt vorliegt

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt liegt vor, wenn die Tätigkeit sonst üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt wird – also Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung – und der Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt.

Die Grenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € liegt sie 2026 bei 603 € im Monat (Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Auch im Minijob gilt der Mindestlohn: Sie dürfen also nicht weniger als diesen Betrag pro Stunde zahlen.

Der Weg zur Anmeldung in sechs Schritten

  1. Stundenlohn und Umfang vereinbaren. Schriftlich festhalten, wie viele Stunden pro Woche oder Monat gearbeitet werden und zu welchem Lohn.
  2. Daten sammeln. Sie brauchen Name, Anschrift und Rentenversicherungsnummer der Hilfe sowie Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung.
  3. Haushaltsscheck ausfüllen. Das Formular gibt es bei der Minijob-Zentrale, online oder über deren App. Es ersetzt die sonst übliche Meldung über eine Lohnabrechnung.
  4. SEPA-Lastschrift erteilen. Die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben ein. Sie berechnet sie selbst, Sie müssen nichts ausrechnen.
  5. Lohn an die Hilfe zahlen. Direkt an sie, am besten per Überweisung, damit alles nachvollziehbar bleibt.
  6. Änderungen melden. Ändert sich der Verdienst oder endet die Beschäftigung, geben Sie das mit einem neuen Haushaltsscheck an.

Die Minijob-Zentrale meldet die Hilfe automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Die Abgaben werden halbjährlich eingezogen, jeweils Ende Juli und Ende Januar.

Lohn, Stunden und Grenze sinnvoll planen

Bevor Sie den Haushaltsscheck ausfüllen, lohnt ein kurzer Rechencheck. Teilen Sie die monatliche Grenze durch den vereinbarten Stundenlohn, dann wissen Sie, wie viele Stunden im Monat höchstens möglich sind. Bei 15 € Stundenlohn sind das gut 40 Stunden, bei 18 € rund 33 Stunden (Werte Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Planen Sie einen Puffer ein, denn Monate mit fünf Wochen oder ein zusätzlicher Termin vor einer Feier bringen sonst schnell alles durcheinander.

Hilfreich ist eine einfache Stundenliste, die Sie und die Hilfe monatlich abzeichnen. Sie dokumentiert die Arbeitszeit, erleichtert die Urlaubsberechnung und ist im Streitfall ein Beleg für beide Seiten. Eine App ist dafür nicht nötig; ein Blatt am Kühlschrank genügt.

Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Prüfen Sie deshalb jeweils zum Jahreswechsel, ob Ihr Stundenlohn noch zulässig ist und ob die vereinbarte Stundenzahl weiter unter der Grenze bleibt.

Welche Abgaben anfallen

Für Privathaushalte gelten ermäßigte Sätze. Sie liegen deutlich unter denen für gewerbliche Minijobs.

Abgabe Satz für Arbeitgeber im Privathaushalt
Krankenversicherung (pauschal) 5 %
Rentenversicherung (pauschal) 5 %
Pauschsteuer 2 %
Unfallversicherung 1,6 %
Umlagen U1/U2 (Lohnfortzahlung, Mutterschaft) geringe Beträge, jährlich neu festgelegt

Zusammen kommen Sie auf grob 14 bis 15 % des Lohns (Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Bei 400 € Monatslohn sind das also rund 56 bis 60 € zusätzlich.

Rentenversicherung der Hilfe: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und tragen einen Eigenanteil, der die Differenz zum vollen Beitragssatz ausmacht, derzeit 13,6 % (Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Sie können sich auf Antrag davon befreien lassen; der Antrag geht an Sie als Arbeitgeber, Sie leiten ihn an die Minijob-Zentrale weiter.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Mit der Anmeldung übernehmen Sie echte Arbeitgeberpflichten. Viele Haushalte wissen das nicht.

  • Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, anteilig nach Arbeitstagen.
  • Lohn bei Krankheit: Ist die Hilfe arbeitsunfähig, zahlen Sie den Lohn bis zu sechs Wochen weiter. Über die Umlage U1 bekommen Sie einen Teil davon erstattet.
  • Feiertage: Fällt ein regulärer Termin auf einen Feiertag, ist der Lohn trotzdem zu zahlen.
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis: Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Arbeitsschutz: Sichere Leitern, geeignete Mittel, keine gefährlichen Mischungen von Reinigern.
Typische Fehler
  • Barzahlung ohne Anmeldung: kein Versicherungsschutz, kein Steuerbonus, Bußgeldrisiko.
  • Die Minijob-Grenze wird durch Zusatzstunden vor Feiertagen überschritten.
  • Urlaub wird „vergessen“, weil man an eine Aushilfe denkt, nicht an eine Angestellte.
  • Die Befreiung von der Rentenversicherung wird unterschrieben, aber nicht weitergeleitet.
  • Die Hilfe arbeitet auch in einer vermieteten Wohnung – dafür ist das Haushaltsscheckverfahren nicht gedacht.

Steuerlich absetzen

Für einen angemeldeten Haushalts-Minijob gibt es nach § 35a Abs. 1 EStG eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € im Jahr (Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Dazu zählen Lohn und Abgaben. Die Minijob-Zentrale schickt Ihnen jedes Jahr eine Bescheinigung, die Sie für die Steuererklärung nutzen. Einzelheiten zur Berechnung stehen im Beitrag Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Eigene Kraft oder beauftragte Firma?

Beide Wege sind legal. Welcher besser passt, hängt davon ab, wie viel Verantwortung Sie tragen möchten.

Punkt Eigene Minijob-Kraft Reinigungsfirma
Stundenkosten niedriger höher
Arbeitgeberpflichten bei Ihnen beim Anbieter
Vertretung bei Krankheit/Urlaub selbst organisieren übernimmt die Firma
Haftpflicht bei Schäden private Haftpflicht der Hilfe oder Ihre eigene, je nach Fall Betriebshaftpflicht des Anbieters
Steuerbonus 20 %, max. 510 € 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €
Aufwand Anmeldung, Urlaubsplanung Rechnung prüfen, überweisen

Die Werte in der Tabelle haben den Stand 2026, bitte aktuell prüfen.

Wer eine zuverlässige Vertretung braucht oder keine Arbeitgeberrolle möchte, ist mit einer Firma oft besser bedient. Die höheren Stundenkosten relativieren sich durch den größeren Steuerbonus. Unsere Haushaltshilfe kostet ab 31 € pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer; alle Richtwerte stehen unter Preise. Einen genaueren Vergleich der Abrechnungsformen finden Sie unter Stundenlohn oder Pauschale.

Praxiswissen aus unserem Alltag

Wir erleben häufig, dass Haushalte zunächst eine Minijob-Kraft beschäftigen und später ergänzend eine Firma holen – etwa für die gründliche Wohnungsreinigung vor dem Auszug oder für die jährliche Fensterreinigung. Das lässt sich gut kombinieren. Wichtig ist nur, die beiden Steuerermäßigungen sauber zu trennen: Der Minijob läuft über Absatz 1, die Firmenrechnung über Absatz 2 des § 35a EStG.

Putzfirma Berlin setzt nur eigene, feste Kräfte ein, keine Subunternehmer. Wird jemand krank, organisieren wir den Ersatz. Für Häuser mit Garten und mehreren Etagen bieten wir die Hausreinigung an.

Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall – etwa mehreren Minijobs oder einer Beschäftigung, die über die Grenze wächst – sind Minijob-Zentrale, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung die richtigen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Darf ich meine Putzhilfe bar bezahlen?

Den Lohn dürfen Sie auch bar auszahlen, wenn die Beschäftigung angemeldet ist. Für die Nachvollziehbarkeit ist eine Überweisung aber besser. Die Abgaben laufen ohnehin per Lastschrift über die Minijob-Zentrale.

Was passiert, wenn die Grenze einmal überschritten wird?

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Melden Sie Änderungen rechtzeitig per Haushaltsscheck.

Ist die Hilfe bei einem Unfall versichert?

Ja, bei Anmeldung über die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt für Unfälle bei der Arbeit in Ihrem Haushalt und auf dem direkten Weg dorthin.

Kann ich die Hilfe auch für meine vermietete Wohnung einsetzen?

Über das Haushaltsscheckverfahren nicht. Es gilt nur für Tätigkeiten im eigenen Privathaushalt. Für vermietete Objekte gelten andere Regeln; fragen Sie im Zweifel bei der Minijob-Zentrale nach.

Muss ich einen schriftlichen Vertrag machen?

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden. Ein kurzer Vertrag mit Stundenlohn, Umfang, Urlaub und Kündigungsfrist genügt meist und schafft Klarheit für beide Seiten.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.