
Wenn Reinigungsfirmen ihre Preise erhöhen, fällt fast immer derselbe Satz: „Die Tariflöhne sind gestiegen.“ Das stimmt meist – aber was genau steckt dahinter? Und warum liegt ein Stundenpreis im Angebot so weit über dem, was eine Reinigungskraft pro Stunde verdient? Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen für Unternehmen, Verwaltungen und alle, die Reinigungsleistungen einkaufen.
Konkrete Lohnbeträge nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich in kurzen Abständen, und eine veraltete Zahl richtet mehr Schaden an als keine. Die aktuellen Werte finden Sie in der jeweils gültigen Lohntabelle der Tarifparteien oder erfragen sie bei Ihrem Dienstleister (Stand 2026, bitte aktuell prüfen).
Wer die Löhne aushandelt
Im Gebäudereinigerhandwerk verhandeln der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf Arbeitgeberseite und die IG Bauen-Agrar-Umwelt auf Arbeitnehmerseite. Sie schließen einen Rahmentarifvertrag, der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und ähnliche Bedingungen regelt, sowie einen Lohntarifvertrag mit den eigentlichen Stundenlöhnen je Lohngruppe.
Die Besonderheit der Branche: Die unteren Lohngruppen gelten als Branchenmindestlohn für alle Betriebe, nicht nur für Innungsmitglieder. Grundlage dafür ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Eine Reinigungsfirma in Berlin kann sich also nicht aussuchen, ob sie diese Untergrenzen zahlt – sie muss.
Die Lohngruppen in groben Zügen
| Bereich | Typische Tätigkeiten | Einordnung |
|---|---|---|
| Innen- und Unterhaltsreinigung | Büros, Treppenhäuser, Sanitär, Böden | unterste Lohngruppe, zugleich Branchenmindestlohn |
| Glas- und Fassadenreinigung | Fenster, Glasdächer, Fassaden, oft mit Hubarbeitsbühne | deutlich höhere Lohngruppe, ebenfalls als Mindestlohn festgelegt |
| Vorarbeit und Objektleitung | Anleitung von Teams, Kontrolle, Einteilung | höhere Gruppen je nach Verantwortung |
| Fachkräfte mit Ausbildung | Gesellen und Meister im Gebäudereinigerhandwerk | eigene, höhere Gruppen |
Beim Einkauf von Reinigung zählt in erster Linie der Unterschied zwischen Innen- und Glasreinigung wichtig. Er erklärt, warum eine Fensterreinigung pro Arbeitsstunde teurer ist als die tägliche Büropflege. Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn liegt übrigens unter den Branchenwerten der Gebäudereinigung; er spielt für die Kalkulation eines tarifgebundenen Betriebs daher kaum eine Rolle.
Vom Stundenlohn zum Stundenpreis
Viele Auftraggeber sind überrascht, wie weit Lohn und Verrechnungssatz auseinanderliegen. Der Unterschied ist kein Gewinnaufschlag in voller Höhe, sondern setzt sich aus vielen Posten zusammen:
- Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Umlagen.
- Bezahlte Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Diese Stunden werden bezahlt, aber nicht beim Kunden geleistet.
- Vertretung und Einarbeitung: Springer, die bei Ausfall einspringen, und neue Kräfte, die angelernt werden.
- Material und Geräte: Reinigungsmittel, Tücher, Maschinen, deren Wartung.
- Wege und Fahrzeuge: In einer Stadt wie Berlin mit langen Wegen zwischen Objekten ein spürbarer Posten.
- Verwaltung, Objektleitung, Versicherung.
- Wagnis und Gewinn: Ein Betrieb muss auch Rücklagen bilden können.
Als grobe Faustregel gilt in der Branche, dass der Verrechnungssatz ein Mehrfaches des Stundenlohns beträgt. Liegt ein Angebot nur knapp über dem Branchenmindestlohn, stimmt in der Kalkulation etwas nicht. Entweder sind die angesetzten Stunden zu knapp, oder es wird an Stellen gespart, die Sie nicht sehen. Unsere eigenen Richtpreise finden Sie auf der Seite Preise.
- Stundenpreis, der kaum über dem Lohn der untersten Gruppe liegt.
- Pauschale ohne Zeitansatz, die im Vergleich zu anderen Angeboten auffällig niedrig ist.
- Keine Aussage dazu, ob eigene Beschäftigte oder Subunternehmer eingesetzt werden.
- Ausweichende Antworten auf die Frage nach Tarifbindung oder Mindestlohn.
Warum Tarifsteigerungen im Vertrag stehen sollten
Die Lohntarifverträge der Gebäudereinigung laufen meist über ein bis zwei Jahre und sehen Erhöhungen zu festen Terminen vor. Ein Reinigungsvertrag über mehrere Jahre ohne Anpassungsregel bringt deshalb beide Seiten in Schwierigkeiten: Der Dienstleister muss höhere Löhne zahlen, kann sie aber nicht weitergeben, und spart am Ende an der Zeit im Objekt.
Fair ist eine Klausel, die Preisänderungen an nachweisbare Lohnsteigerungen koppelt – nicht an beliebige Kosten. Wie solche Regelungen aussehen, beschreibt der Beitrag Preisanpassungen im Reinigungsvertrag. Welche Vertragsklauseln sonst verbreitet sind, lesen Sie unter AGB in Reinigungsverträgen.
Schritt für Schritt: Lohnbezug eines Angebots prüfen
- Nach der Lohngruppe fragen, in der die eingesetzten Kräfte eingruppiert sind – bei Glasarbeiten besonders wichtig.
- Zeitansatz ausrechnen: Monatspreis geteilt durch angesetzte Stunden ergibt den effektiven Stundenpreis.
- Mit der aktuellen Lohntabelle vergleichen (Stand 2026, bitte aktuell prüfen) und prüfen, ob der Abstand plausibel ist.
- Nach Subunternehmern fragen: Wer führt die Arbeit tatsächlich aus?
- Eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Mindestlöhne erbitten, vor allem bei größeren Aufträgen.
- Anpassungsklausel lesen: Ist klar geregelt, wann und wie Lohnerhöhungen weitergegeben werden?
Ein Wort zur Auftraggeberhaftung
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kennt eine Haftung für Mindestlöhne in Auftragsketten: Wer als Unternehmer einen anderen Unternehmer mit Leistungen beauftragt, kann unter Umständen für dessen Lohnschulden einstehen müssen. Nach der Rechtsprechung trifft das vor allem Firmen, die eigene Aufträge an Nachunternehmer weitergeben, weniger den Betrieb, der nur sein eigenes Büro reinigen lässt. Die genaue Abgrenzung ist eine Rechtsfrage und dieser Absatz keine Rechtsberatung – im Zweifel lohnt ein kurzer anwaltlicher Rat.
Unabhängig davon ist es ein gutes Zeichen, wenn ein Anbieter mit eigenen Teams arbeitet. Putzfirma Berlin setzt feste, eigene Reinigungskräfte ohne Subunternehmer ein; das macht die Lohnfrage für Auftraggeber übersichtlich.
Wie sich Lohnrunden im Reinigungspreis bemerkbar machen
Steigt der Lohn in der untersten Gruppe um einen bestimmten Prozentsatz, steigt der Reinigungspreis nicht automatisch um denselben Wert. Der Grund: Nur ein Teil des Verrechnungssatzes ist Lohn. Material, Fahrzeuge oder Verwaltung entwickeln sich anders. Eine seriöse Anpassungsklausel berücksichtigt das und gibt nur den Lohnanteil weiter.
Ein vereinfachtes Beispiel ohne echte Zahlen: Macht der Lohn samt Nebenkosten etwa zwei Drittel des Preises aus, führt eine Lohnsteigerung von drei Prozent zu einer Preisanpassung von rund zwei Prozent. Verlangt ein Anbieter nach jeder Tarifrunde die volle Lohnsteigerung auf den Gesamtpreis, lohnt es sich nachzurechnen.
Umgekehrt sollten Sie nicht erwarten, dass ein Dienstleister Tariferhöhungen über Jahre schluckt. Das führt fast immer zu schleichenden Kürzungen im Objekt: weniger Zeit, seltener Wechsel der Tücher, ausgelassene Nebenflächen. Bei der Unterhaltsreinigung fällt das oft erst nach Monaten auf, wenn Ecken und Sockelleisten sichtbar verschmutzen.
Bei Glasflächen wirkt sich die höhere Lohngruppe stärker aus. Wer große Fensterfronten hat, kann die Glasreinigung deshalb bewusst in längeren Intervallen planen und sie mit der Unterhaltsreinigung kombinieren, damit die Anfahrt nur einmal anfällt.
Was sich für Sie ganz praktisch ändert
Tarifrunden sind vorhersehbar. Planen Sie in Ihrem Budget für Gebäudedienste eine jährliche Steigerung ein, statt jedes Mal überrascht zu sein. Bei Rahmenverträgen über mehrere Standorte, wie im Beitrag Mehrere Objekte, ein Vertrag beschrieben, lässt sich die Anpassung in einem Schritt für alle Objekte erledigen.
Hilfreich ist auch ein fester Gesprächstermin mit dem Dienstleister vor Beginn jedes Kalenderjahres. Dort lassen sich Lohnentwicklung, geplante Veränderungen im Objekt und mögliche Einsparungen gemeinsam besprechen, bevor eine Rechnung mit neuen Preisen auf dem Tisch liegt.
Wer den Preisdruck abfedern will, spart besser am Turnus als an der Qualität: Nicht jede Fläche braucht tägliche Pflege. Eine durchdachte Gebäudereinigung mit abgestuften Intervallen ist oft günstiger als ein pauschal knapp kalkulierter Tagesplan.
Häufige Fragen
Müssen auch kleine Betriebe die Branchenuntergrenzen zahlen?
Ja. Die Mindestlöhne der Gebäudereinigung gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von Größe und Innungsmitgliedschaft, und auch für Firmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland reinigen.
Warum nennen Sie keine konkreten Stundenlöhne?
Weil sie sich regelmäßig ändern. Eine Zahl, die heute stimmt, ist nach der nächsten Tarifrunde falsch. Die gültige Tabelle erhalten Sie bei den Tarifparteien oder auf Nachfrage bei Ihrem Dienstleister.
Gibt es in Berlin andere Löhne als in anderen Bundesländern?
Die früher getrennten Werte für Ost und West wurden angeglichen. Für Berlin gelten die bundesweiten Branchenwerte; regionale Aufschläge gibt es im Tarif nicht.
Muss mir die Reinigungsfirma sagen, was sie ihren Leuten zahlt?
Einzelne Löhne gehen Sie nichts an. Eine Bestätigung, dass die Branchenmindestlöhne eingehalten werden, dürfen Sie aber erwarten.
Sind Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit im Preis enthalten?
Das hängt vom Angebot ab. Der Rahmentarif sieht Zuschläge für bestimmte Arbeitszeiten vor. Wer Reinigung am Sonntag oder nachts braucht, sollte ausdrücklich nachfragen, wie das eingepreist ist.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




