
Jedes Jahr zum Jahreswechsel erhalten viele Büros, Praxen und Hausverwaltungen ein ähnliches Schreiben: Die Reinigungsfirma kündigt höhere Preise an. Meist ist der Grund eine Tariferhöhung in der Gebäudereinigung oder ein gestiegener Mindestlohn. Ob Sie die neue Forderung akzeptieren müssen, hängt vor allem davon ab, was im Vertrag steht – und ob die Rechnung dahinter stimmt.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine praktische Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Wirksamkeit einer Klausel hilft eine anwaltliche Prüfung.
Warum Reinigungspreise steigen
In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Die darin festgelegten Mindestlöhne binden alle Betriebe der Branche, auch solche ohne Verbandsmitgliedschaft. Steigen sie, steigen die Kosten jedes Anbieters, der seine Leute korrekt bezahlt. Hinzu kommen Sozialabgaben, die sich am Lohn orientieren. Welche Lohngruppen es gibt und was das für Auftraggeber bedeutet, beschreibt der Beitrag Tariflohn in der Gebäudereinigung.
Weitere, meist kleinere Treiber sind Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterial wie Papier und Seife, Maschinen, Fahrzeuge und Kraftstoff.
Typische Klauseln und wie sie wirken
| Klauseltyp | Wie sie funktioniert | Einschätzung |
|---|---|---|
| Keine Regelung | Preis gilt bis zur Kündigung oder einvernehmlichen Änderung | Anbieter kann nur mit Ihrer Zustimmung erhöhen – oder kündigen |
| Lohngleitklausel | Preis steigt anteilig zum Tariflohn, gewichtet nach Lohnanteil | nachvollziehbar und verbreitet, wenn der Anteil genannt ist |
| Anpassung nach Ankündigung mit Sonderkündigungsrecht | Anbieter kündigt an, Sie können widersprechen und kündigen | fair, wenn Frist und Begründung festgelegt sind |
| Pauschale Erhöhung „nach Marktlage“ | Anbieter bestimmt Höhe frei | bei AGB oft angreifbar, weil intransparent |
| Festpreisgarantie | Preis fix für einen bestimmten Zeitraum | planbar; danach gelten die übrigen Regeln |
Klauseln in vorformulierten Verträgen unterliegen der AGB-Kontrolle. Sie müssen klar und verständlich sein und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Eine Regelung, die Erhöhungen ohne erkennbaren Maßstab erlaubt, hält dieser Prüfung häufig nicht stand. Mehr zu typischen Bedingungen steht im Beitrag AGB in Reinigungsverträgen.
So prüfen Sie ein Anpassungsschreiben
- Vertrag heraussuchen. Gibt es eine Klausel? Welche Voraussetzungen, Fristen und Maßstäbe nennt sie?
- Begründung lesen. Wird ein konkreter Anlass genannt, etwa die Tariferhöhung zu einem bestimmten Datum?
- Nachrechnen. Steigt der Tariflohn um einen bestimmten Prozentsatz, darf der Gesamtpreis nur im Verhältnis des Lohnanteils steigen.
- Zeitpunkt prüfen. Gilt die Erhöhung ab Tarifdatum oder rückwirkend? Rückwirkung ist nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht.
- Leistung vergleichen. Bleibt der Umfang gleich? Manchmal wird im selben Schreiben still der Turnus reduziert.
- Schriftlich antworten. Zustimmung, Rückfrage oder Widerspruch – immer schriftlich und mit Datum.
Ein Rechenbeispiel
Ein Büro zahlt monatlich 1.500 € netto für die Unterhaltsreinigung. Der Vertrag enthält eine Lohngleitklausel mit einem Lohnanteil von 80 %. Der maßgebliche Tariflohn steigt um 4 %.
- Lohnanteil: 1.500 € × 80 % = 1.200 €
- Erhöhung darauf: 1.200 € × 4 % = 48 €
- Neuer Monatspreis: 1.548 € netto, also plus 3,2 %
Fordert der Anbieter stattdessen pauschal 4 % auf den Gesamtpreis, wären das 60 €. Die Differenz von 12 € im Monat klingt gering, summiert sich über Jahre und viele Objekte aber spürbar. Bei einer Verwaltung mit zwanzig Häusern und ähnlichen Verträgen geht es schnell um einen vierstelligen Betrag pro Jahr, der auf die Mieter umgelegt würde.
- Die Erhöhung stillschweigend bezahlen, obwohl der Vertrag keine Grundlage bietet.
- Nicht nachrechnen, ob der Prozentsatz zum Lohnanteil passt.
- Die Frist für ein Sonderkündigungsrecht verstreichen lassen.
- Nur verhandeln, statt auch den Leistungsumfang zu überprüfen.
- Bei Vertragsschluss gar keine Regel vereinbaren und später über jede Anpassung streiten.
Mehrjährige Verträge und Festpreisphasen
Viele Auftraggeber wünschen sich Planungssicherheit für mehrere Jahre, etwa weil ein Budget feststeht oder eine Eigentümergemeinschaft nur einmal jährlich beschließt. Ein fester Preis über einen langen Zeitraum ist für den Anbieter aber ein Risiko, weil er künftige Tariferhöhungen nicht kennt. Er wird dieses Risiko deshalb von Anfang an einpreisen. Das Ergebnis ist ein höherer Startpreis, der in den ersten Monaten mehr kostet, als eine Lösung mit Gleitklausel es täte.
Ein Mittelweg ist eine Festpreisphase von zwölf Monaten, danach eine Anpassung nach klarer Formel. So haben Sie für das erste Jahr Sicherheit, und beide Seiten wissen, wie es danach weitergeht. Für Eigentümergemeinschaften kann es sinnvoll sein, den Anpassungszeitpunkt so zu legen, dass er vor der jährlichen Versammlung bekannt ist.
Wenn die Leistung sich ändert
Nicht jede höhere Rechnung ist eine Preiserhöhung im eigentlichen Sinn. Kommt eine zusätzliche Etage hinzu, wird eine Teeküche eingebaut oder soll häufiger gereinigt werden, ändert sich der Leistungsumfang. Dann ist ein neues Angebot für die geänderte Leistung der richtige Weg, nicht eine Anpassung nach Klausel. Umgekehrt gilt: Wird weniger gebraucht, zum Beispiel weil Büroflächen seit der Umstellung auf mobiles Arbeiten nur noch an drei Tagen genutzt werden, können Sie eine Reduzierung verlangen. Ein fairer Anbieter rechnet dann transparent nach, welche Stunden entfallen. Beides sollte schriftlich als Nachtrag zum Vertrag festgehalten werden.
Verhandeln statt kündigen
Eine berechtigte Erhöhung abzulehnen, führt selten weit. Der Anbieter muss seine Leute nach Tarif bezahlen, und ein Wechsel bedeutet Einarbeitung, neue Schlüsselübergabe und Unsicherheit. Oft ist es klüger, gemeinsam zu schauen, wo sich Aufwand sparen lässt:
- Turnus anpassen: Müssen Besprechungsräume täglich gereinigt werden, wenn sie nur zweimal pro Woche genutzt werden?
- Tätigkeiten verschieben: Manche Aufgaben, etwa Spülmaschine ausräumen, kann die Belegschaft übernehmen.
- Einsatzzeiten flexibilisieren: Reinigung tagsüber statt spätabends spart bei manchen Anbietern Zuschläge.
- Sonderleistungen bündeln: Fenster und Grundreinigung in einem Termin statt verteilt.
Was wir selbst so handhaben
Bei Putzfirma Berlin halten wir es für fair, Anpassungen an die Tarifentwicklung zu koppeln und sie mit ausreichend Vorlauf und einer nachvollziehbaren Berechnung anzukündigen. So lässt sich eine Erhöhung intern leichter begründen, etwa gegenüber einer Eigentümerversammlung. Für Wohnanlagen mit Treppenhausreinigung weisen wir die neue Summe je Aufgang aus, damit Hausverwaltungen die Betriebskosten sauber fortschreiben können.
In unseren Einsätzen hat sich außerdem gezeigt, dass ein jährliches Gespräch über den Leistungsumfang mehr bringt als jede Klausel. Häufig ändert sich die Nutzung eines Büros – mehr Homeoffice, neue Teeküche, zusätzliche Etage – und der Vertrag passt nicht mehr. Dann ist eine Anpassung in beide Richtungen sinnvoll. Unsere aktuellen Richtwerte für Unterhaltsreinigung und Büroreinigung finden Sie unter Preise.
Bereits beim Vertragsschluss vorsorgen
Der beste Zeitpunkt, um über künftige Erhöhungen zu sprechen, ist vor der Unterschrift. Achten Sie im Angebot auf eine klare Regel mit Maßstab, Ankündigungsfrist und gegebenenfalls einem Kündigungsrecht. Wie Sie ein Papier vollständig prüfen, zeigt der Beitrag Ein Reinigungsangebot lesen. Wer mehrere Objekte in einem Vertrag bündelt, sollte die Klausel einheitlich für alle Standorte fassen, siehe Mehrere Objekte, ein Vertrag.
Kurz beantwortet
Darf die Firma ohne Klausel erhöhen?
Einseitig nicht. Sie kann Ihnen aber eine Änderung anbieten und, wenn Sie ablehnen, den Vertrag unter Einhaltung der Frist kündigen. Praktisch läuft es deshalb meist auf eine Verhandlung hinaus.
Wie oft darf der Preis steigen?
Das bestimmt der Vertrag. Üblich ist eine Anpassung, wenn sich der Tariflohn ändert, also meist einmal im Jahr. Mehrfache Erhöhungen ohne neuen Anlass sind ein Warnsignal.
Muss ich eine Erhöhung rückwirkend zahlen?
Nur wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Ohne eine solche Regel gilt der neue Preis frühestens ab dem angekündigten Zeitpunkt in der Zukunft.
Was ist ein realistischer Lohnanteil?
In der Unterhaltsreinigung ist die Arbeitszeit der mit Abstand größte Kostenblock; der Anteil liegt meist deutlich über der Hälfte des Preises. Bei maschinenintensiven Sonderleistungen fällt er geringer aus. Lassen Sie sich den Wert im Vertrag nennen.
Kann ich bei einer Erhöhung sofort kündigen?
Nur wenn der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vorsieht. Ansonsten gilt die normale Kündigungsfrist. Prüfen Sie deshalb die Frist, bevor Sie reagieren.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




