Symbolgrafik zum Beitrag „Schimmel melden und belegen“ aus dem Thema Schäden & Sanierung

Warum die Meldung so wichtig ist

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Mängel an der Wohnung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Stockflecken an Wand, Decke oder Fensterlaibung sind ein solcher Mangel, unabhängig davon, wer sie am Ende verursacht hat. Wer nicht meldet, riskiert, für Folgeschäden selbst aufkommen zu müssen, weil der Vermieter nicht rechtzeitig eingreifen konnte. Außerdem kann eine Mietminderung für die Zeit ausgeschlossen sein, in der der Mangel verschwiegen wurde.

Umgekehrt ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). Ob er zahlen muss, hängt davon ab, wo die Ursache liegt. Genau deshalb ist die Dokumentation so wichtig: Sie hilft später bei der Klärung, ob bauliche Gründe oder das Wohnverhalten den Ausschlag gegeben haben.

Hinweis

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Grundsätze und ist keine Rechtsberatung. Bei Streit oder Unsicherheit helfen Mietervereine, Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht sowie die Mieterberatungen, die viele Berliner Bezirke anbieten.

Schritt für Schritt zur vollständigen Mängelanzeige

  1. Befall entdecken und nicht sofort entfernen. So verständlich der Impuls ist: Wer den Fleck am selben Tag wegwischt, hat später keinen Nachweis mehr. Erst dokumentieren.
  2. Fotos machen. Eine Übersicht des Raumes, dann eine mittlere Aufnahme mit Bezug zu Fenster oder Möbeln und eine Nahaufnahme mit Zollstock oder Münze als Größenvergleich. Datum und Uhrzeit sollten erkennbar sein.
  3. Umgebung festhalten. Welche Wand, Außenwand oder Innenwand? Steht ein Möbelstück davor, mit welchem Abstand? Ist die Wand kalt? Gibt es Wasserflecken, abblätternde Farbe oder Salzausblühungen?
  4. Messwerte notieren. Raumtemperatur und relative Luftfeuchte über mehrere Tage, am besten morgens und abends. Wie das mit einem Hygrometer geht, beschreibt unser Beitrag Feuchtigkeit messen.
  5. Schriftlich melden. Per Brief oder E-Mail an Vermieter oder Hausverwaltung, mit Datum, Ort in der Wohnung, Beschreibung, Fotos und der Bitte um Besichtigung und Beseitigung.
  6. Frist setzen. Eine angemessene Frist für eine Rückmeldung oder Besichtigung nennen, etwa zwei Wochen.
  7. Zugang ermöglichen. Der Vermieter oder ein beauftragter Sachverständiger darf den Befall nach Absprache ansehen.
  8. Kopien aufbewahren. Alle Schreiben, Antworten und Fotos gesammelt ablegen.

Was in das Schreiben gehört

Angabe Beispiel
Absender, Wohnung Name, Adresse, Lage der Wohnung, Mietvertragsnummer
Datum der Entdeckung Tag, an dem der Befall erstmals bemerkt wurde
Ort und Größe Schlafzimmer, Außenwand links vom Fenster, ca. 30 × 40 cm
Beschreibung graue bis schwarze Flecken, muffiger Geruch, Tapete löst sich
Umstände Schrank mit 5 cm Wandabstand, Heizung täglich in Betrieb
Anlagen Fotos, Messprotokoll
Bitte Besichtigung, Ursachenklärung und Beseitigung innerhalb einer Frist

Bleiben Sie sachlich. Vorwürfe und Drohungen machen die Klärung selten schneller. Eine nüchterne, vollständige Anzeige wird dagegen ernst genommen, und Sie haben alles in der Hand, falls es doch zum Streit kommt.

Mietminderung: vorsichtig und nie ohne Beratung

Ein erheblicher Mangel mindert die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab: Größe des Befalls, betroffene Räume, gesundheitliche Beeinträchtigung. Tabellen im Internet mit festen Prozentsätzen sind nur grobe Anhaltspunkte. Wer zu viel mindert, riskiert im schlimmsten Fall einen Zahlungsrückstand, der sogar zur Kündigung führen kann.

Viele Beratungsstellen empfehlen deshalb, die Miete zunächst weiter vollständig und „unter Vorbehalt“ zu zahlen und die Minderung nach Beratung zu klären. Lassen Sie sich hier unbedingt helfen, bevor Sie weniger überweisen.

Die Frage nach der Ursache

Streit entsteht fast immer an dieser Stelle. Vermieter verweisen gern auf falsches Lüften, Mieter auf kalte Wände oder undichte Fenster. Die Rechtsprechung hat dafür eine gewisse Reihenfolge entwickelt: Zunächst muss der Vermieter darlegen, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz liegt. Gelingt das, muss der Mieter zeigen, dass er ausreichend gelüftet und geheizt hat. Ihre Messprotokolle und Notizen zum Lüften sind deshalb viel wert.

Was als ausreichendes Lüften gilt, hängt von Wohnung und Lebensumständen ab. Wer berufstätig ist, kann nicht fünfmal am Tag lüften. Die üblichen Empfehlungen finden Sie im Beitrag Lüften und Heizen gegen Feuchte, die typischen Ursachen im Alltag im Beitrag Küche und Bad feuchtigkeitssicher halten.

Der Ablauf nach der Meldung

Typischerweise meldet sich der Vermieter oder die Verwaltung, vereinbart einen Besichtigungstermin und schickt einen Hausmeister, einen Handwerker oder einen Sachverständigen. Oft wird zunächst gemessen: Oberflächentemperatur der Wand, Feuchte im Putz, manchmal über mehrere Wochen mit Datenloggern. Danach folgt ein Vorschlag zur Beseitigung. Das kann eine Reinigung der befallenen Fläche sein, ein Austausch von Tapete und Putz, eine Reparatur an Leitung oder Fassade oder eine bessere Dämmung.

Halten Sie jede Etappe fest: Wer war wann da, was wurde gemessen, was wurde zugesagt? Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der geplanten Maßnahmen. Nach der Beseitigung lohnt ein letzter Satz Fotos, damit belegt ist, dass die Stelle behoben wurde. Kommt der Befall später zurück, ist das ein Hinweis darauf, dass die Ursache nicht gefunden wurde – und die Anzeige beginnt von vorn, diesmal mit dem Verweis auf den ersten Vorgang.

Was Sie besser lassen

Typische Fehler
  • Sofort überstreichen oder wegwischen, bevor Fotos gemacht und der Vermieter informiert ist.
  • Nur mündlich melden, etwa beim Hausmeister im Treppenhaus. Ohne Schriftstück fehlt später der Beweis.
  • Eigenmächtig Handwerker beauftragen und die Rechnung vom Vermieter verlangen. Das geht nur unter engen Voraussetzungen.
  • Miete eigenständig stark kürzen ohne Beratung.
  • Den Befall über Monate hinnehmen, weil man Ärger scheut. Der Schaden wird größer, die Klärung schwieriger.

Bis zur Beseitigung: den Alltag entlasten

Während die Klärung läuft, sollten Sie den Befall nicht wachsen lassen. Möbel mit einigen Zentimetern Abstand zur Wand stellen, betroffene Räume etwas wärmer halten, konsequent stoßlüften. Kleidung und Textilien aus befallenen Schränken waschen oder lüften. Wer allergisch reagiert oder kleine Kinder hat, sollte den betroffenen Raum möglichst wenig nutzen und medizinischen Rat einholen.

Kleine Stellen dürfen Sie nach der Dokumentation und Meldung auch selbst oberflächlich reinigen, wenn der Vermieter nicht widerspricht. Informieren Sie ihn aber darüber, damit nicht der Eindruck entsteht, Beweise sollten verschwinden.

Reagiert der Vermieter bei erheblichem Befall gar nicht, kann in Berlin die Wohnungsaufsicht des Bezirksamts ein Ansprechpartner sein. Welche Schritte dort möglich sind, erfahren Sie direkt beim Amt oder bei einer Mieterberatung.

Unsere Sicht aus der Reinigungspraxis

Wir werden oft gerufen, wenn der Befall bereits gemeldet ist und der Vermieter die Beseitigung beauftragt, oder wenn Mieter vor dem Auszug alles in Ordnung bringen wollen. In beiden Fällen gilt: Wir halten Vorher- und Nachher-Bilder fest und notieren, wo wir Feuchtigkeit oder bauliche Auffälligkeiten sehen. So haben alle Seiten eine Grundlage. Wie eine gute Bilddokumentation aussieht, erklärt auch der Beitrag Fotos bei der Wohnungsübergabe.

Beauftragt uns der Vermieter oder wünschen Sie selbst Hilfe, entfernt Putzfirma Berlin oberflächlichen Bewuchs im Rahmen unserer Schimmelentfernung und sagt klar, wann ein Sachverständiger oder Sanierungsbetrieb nötig ist. Die Ursachenforschung selbst, etwa mit Messungen im Bauteil, ist Sache von Sachverständigen. Steht der Auszug an, sorgt eine Umzugsreinigung für eine ordentliche Übergabe, im laufenden Alltag die regelmäßige Wohnungsreinigung.

Häufige Fragen

Muss ich auch kleine Flecken melden?

Ja. Auch ein kleiner Befall ist ein Mangel. Die Meldung schützt Sie vor dem Vorwurf, einen Schaden verschwiegen zu haben, und gibt dem Vermieter die Chance, früh zu reagieren.

Reicht eine E-Mail als Meldung?

In vielen Fällen ja, solange Sie den Zugang nachweisen können. Bei wichtigen Fristen ist ein Brief per Einschreiben oder die Übergabe vor Zeugen sicherer.

Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Nach vorheriger Ankündigung und zu angemessenen Zeiten ja, wenn es um einen gemeldeten Mangel geht. Sie müssen den Zugang ermöglichen, damit die Ursache geklärt werden kann.

Was, wenn der Vermieter mir falsches Lüften vorwirft?

Bleiben Sie sachlich und legen Sie Ihre Messwerte und Lüftungsgewohnheiten dar. Bei Streit hilft ein Sachverständigengutachten; Mietervereine beraten zum weiteren Vorgehen.

Kann ich wegen des Befalls fristlos kündigen?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei erheblicher Gesundheitsgefährdung und nach vorheriger Fristsetzung. Das sollten Sie nie ohne rechtliche Beratung entscheiden.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.