
Wer abends sein Rad in den Keller bringen will und zuerst drei andere zur Seite heben muss, verliert irgendwann die Geduld. In vielen Berliner Häusern ist der Raum für Räder über Jahre zugewachsen: Räder ehemaliger Mieter, Kinderanhänger ohne Besitzer, Kartons, Farbeimer, ein kaputter Wäscheständer. Dazu kommen Staub, Spinnweben und Straßendreck, der mit den Reifen hereingetragen wird.
Für Verwaltungen und Eigentümer ist das mehr als ein Ärgernis. Zugestellte Kellergänge können Rettungswege behindern, Brandlasten erhöhen und im Zweifel zu Haftungsfragen führen. Außerdem sinkt die Bereitschaft der Bewohner, Ordnung zu halten, wenn der Raum ohnehin chaotisch ist.
Warum diese Räume so schnell verwahrlosen
Abstellräume sind Gemeinschaftsflächen ohne klare Zuständigkeit. Jeder stellt etwas ab, niemand räumt auf. Bei Auszügen bleiben Dinge zurück, weil der Transport lästig ist oder weil schlicht vergessen wird, was noch im Keller steht. Hinzu kommt, dass die Räume oft schlecht beleuchtet sind und selten kontrolliert werden. Wo niemand hinsieht, wächst der Bestand.
Brandschutz und Sicherheit im Blick
Auch wenn der Raum selbst kein Rettungsweg ist, führt der Weg dorthin häufig über Kellerflure, die frei bleiben müssen. Brennbare Gegenstände wie Kartons, Matratzen oder Farbreste haben dort nichts zu suchen. Ein besonderes Thema sind Akkus von Pedelecs und E-Rollern. Viele Hausordnungen untersagen das Laden im Keller, und Fachleute raten generell dazu, Akkus nur unter Aufsicht und nicht in unbeaufsichtigten Nebenräumen zu laden. Welche Regeln im Haus gelten, sollte die Hausordnung klar festlegen.
Einen ausführlichen Blick auf verwandte Fragen im Dachgeschoss bietet der Beitrag Dachboden und Brandschutz.
Ablauf einer Aufräumaktion
Eine einmalige gründliche Aktion schafft die Grundlage, auf der danach regelmäßige Pflege aufbauen kann. So gehen Sie vor:
- Ankündigen. Ein Aushang und ein Schreiben an alle Parteien informieren über die Aktion, das Datum und die Frist. Mehrere Wochen Vorlauf sind angemessen, damit auch Bewohner im Urlaub reagieren können.
- Markieren. Alle Räder und Gegenstände werden mit einer Banderole oder einem Anhänger mit Datum versehen. Wer seinen Besitz behalten will, entfernt die Markierung.
- Dokumentieren. Vor Ablauf der Frist fotografieren Sie den Bestand, damit später nachvollziehbar ist, was markiert war.
- Aussortieren. Nach Fristablauf werden verbliebene markierte Gegenstände in einen separaten, verschlossenen Bereich gebracht, nicht sofort entsorgt.
- Aufbewahren. Eine weitere Frist gibt Nachzüglern Gelegenheit, sich zu melden.
- Verwerten oder entsorgen. Erst danach wird über den Verbleib entschieden. Gut erhaltene Räder können gegebenenfalls gemeinnützigen Werkstätten angeboten werden.
- Reinigen. Der leere Raum wird gründlich gesäubert, bevor die Ordnung neu organisiert wird.
Wie mit fremdem Eigentum umzugehen ist, ist rechtlich nicht in allen Einzelheiten eindeutig geregelt. Viele Verwaltungen gehen deshalb bewusst vorsichtig vor und lassen ihr Verfahren juristisch prüfen. Dieser Beitrag beschreibt gängige Praxis und stellt keine Rechtsberatung dar.
Typische Merkmale: platte Reifen, verrostete Kette, fehlender Sattel oder Laufrad, dicke Staubschicht, Spinnweben zwischen den Speichen. Ein einzelnes Merkmal reicht nicht; manche Bewohner fahren schlicht nur im Sommer.
Gründlich reinigen: was nach dem Ausräumen zu tun ist
Ein leerer Kellerraum sieht oft schlimmer aus als erwartet. Unter den Rädern sammeln sich Sand, Laub, Reifenabrieb und manchmal Öl. Die Reinigung folgt einer festen Reihenfolge von oben nach unten.
| Bereich | Arbeitsschritt | Hinweis |
|---|---|---|
| Decke und Leitungen | Spinnweben und Staub mit Teleskopbesen entfernen | auf Kabel und Leuchten achten |
| Wände | trocken abkehren, lose Farbe nicht abkratzen | Feuchteflecken der Verwaltung melden |
| Fenster und Lichtschächte | Laub entfernen, Gitter reinigen | Lichtschacht nicht vergessen, er sammelt viel |
| Boden | grob kehren, dann mit Staubbindung oder Nasssauger | Estrich nicht fluten, Wasser zügig aufnehmen |
| Ölflecken | Bindemittel aufstreuen, einwirken lassen, abkehren | keine Lösemittel im geschlossenen Raum |
| Tür und Schloss | Griffe abwischen, Schließzylinder prüfen | bei Schwergängigkeit Hausmeister informieren |
In der täglichen Arbeit nutzen wir für staubige Kellerböden eine Kehrmaschine oder feuchtes Kehrgut, damit der Staub nicht aufwirbelt. Bei stark verschmutzten, großen Flächen, etwa in Wohnanlagen mit Tiefgarage und angeschlossenen Fahrradräumen, arbeiten wir mit Maschinen, wie sie auch bei der Reinigung von Tiefgaragen zum Einsatz kommen.
Mehr Platz durch bessere Aufteilung
Oft ist nicht nur die Unordnung das Problem, sondern schlicht die Aufteilung. In vielen Altbaukellern stehen Räder quer im Raum, weil niemand je eine Stellordnung festgelegt hat. Schon eine einfache Markierung auf dem Boden, die Gassen und Stellplätze trennt, schafft spürbar mehr Platz. Wo die Decke hoch genug ist, verdoppeln zweistöckige Parksysteme die Kapazität. Lastenräder und Anhänger brauchen eigene, gut erreichbare Flächen nahe der Tür, sonst blockieren sie den gesamten Raum.
Prüfen Sie außerdem, ob ungenutzte Nebenräume umgewidmet werden können, etwa ein ehemaliger Kohlenkeller oder ein leerer Trockenraum. Das muss mit Brandschutz und Hausordnung vereinbar sein, bringt aber manchmal genau den Platz, der fehlt. In Wohnanlagen der Nachkriegszeit und in Plattenbauten, wie sie etwa in Lichtenberg verbreitet sind, gibt es häufig zentrale Fahrradräume, die mit wenig Aufwand neu organisiert werden können.
Ordnung dauerhaft sichern
Nach der Aktion kommt der schwierigere Teil: den Zustand zu halten. Bewährt haben sich einige einfache Maßnahmen.
- Feste Stellplätze. Wandhalter, Anlehnbügel oder Doppelstockparker schaffen Platz und machen sichtbar, wenn ein Platz dauerhaft belegt ist.
- Klare Regeln in der Hausordnung. Nur fahrbereite Räder, keine Sperrgüter, keine Akkus zum Laden. Das gibt der Verwaltung eine Grundlage.
- Jährliche Aktion. Eine Markierungsaktion pro Jahr, etwa im Frühjahr, verhindert, dass sich der Bestand wieder aufbaut. Unser Jahreskalender für das Mehrfamilienhaus zeigt, wie sich das in die übrigen Aufgaben einfügt.
- Gute Beleuchtung. Bewegungsmelder mit ausreichend Licht erhöhen die Sicherheit und machen Unordnung sichtbar.
- Regelmäßiges Kehren. Monatliches Kehren der Kellerflure und Abstellräume sollte im Leistungsverzeichnis der Hausreinigung stehen.
- Räder ohne Ankündigung und Frist entfernen.
- Markierte Gegenstände sofort entsorgen, statt sie zunächst aufzubewahren.
- Den Raum nach dem Aufräumen nicht reinigen, sodass der alte Eindruck bleibt.
- Keine Regeln für die Zeit danach festlegen.
- Kartons und Sperrgut aus dem Keller einfach in den Hof stellen.
Der letzte Punkt ist häufiger, als man denkt. Was aus dem Keller kommt, landet schnell neben den Mülltonnen. Was dann zu tun ist und wer die Abholung bezahlt, steht in unserem Text über abgestellte Möbel und Sperrgut im Innenhof. Wer als Mieter selbst einen Keller ausräumen muss, findet Hinweise im Artikel zum Räumen von Keller und Dachboden.
Wann ein Dienstleister die Aktion übernehmen sollte
Kleine Häuser schaffen eine Aufräumaktion oft mit dem Hausmeister und etwas Unterstützung aus der Hausgemeinschaft. In großen Wohnanlagen, bei stark verschmutzten Räumen oder wenn Schimmel, Taubenkot oder Schädlingsspuren gefunden werden, ist ein Fachbetrieb die bessere Wahl. Putzfirma Berlin übernimmt die Reinigung nach dem Ausräumen als Sonderreinigung und auf Wunsch die laufende Kontrolle der Kellerräume im Rahmen des Hausmeisterservice. Eine Kontrolle der Räume lässt sich zudem gut mit der regelmäßigen Hofbegehung verbinden.
Häufige Fragen
Darf die Verwaltung Räder einfach entfernen lassen?
Ohne vorherige Ankündigung und Fristen sollte sie das nicht tun. Üblich ist ein Verfahren mit Aushang, Markierung, Aufbewahrung und erst danach Verwertung. Die genaue Ausgestaltung sollte rechtlich abgesichert werden.
Wie oft sollte der Raum gereinigt werden?
Für die meisten Häuser reicht ein monatliches Kehren im Rahmen der Hausreinigung. Eine gründliche Reinigung mit Decke, Wänden und Lichtschächten ist ein- bis zweimal im Jahr sinnvoll, am besten nach der Markierungsaktion.
Dürfen Bewohner E-Bike-Akkus im Keller laden?
Das regelt die Hausordnung. Viele Verwaltungen untersagen es, weil ein Brand dort spät bemerkt würde. Im Zweifel sollten Akkus in der Wohnung unter Aufsicht geladen werden.
Wer zahlt die Aufräumaktion?
Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen trägt zunächst der Eigentümer bzw. die Gemeinschaft. Ob einzelne Kosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt vom Mietvertrag und der Art der Arbeiten ab. Einmalige Aktionen sind oft nicht umlagefähig.
Was tun mit gut erhaltenen, herrenlosen Rädern?
Nach Ablauf der Fristen können sie gemeinnützigen Fahrradwerkstätten oder sozialen Einrichtungen angeboten werden. Das ist sinnvoller als die Entsorgung und wird von Bewohnern meist positiv aufgenommen.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.



