Symbolgrafik zum Beitrag „Asbestverdacht: Reinigung tabu“ aus dem Thema Schäden & Sanierung

Ein Baustoff mit langer Vergangenheit

Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Sie brennen nicht, dämmen gut und machen Zement und Kunststoff stabil. Deshalb steckten sie jahrzehntelang in Hunderten von Bauprodukten. In Deutschland sind Herstellung und Verwendung seit 1993 verboten. Gebäude, die vorher gebaut oder saniert wurden, können asbesthaltige Materialien enthalten – im Westteil wie im Ostteil Berlins, im Gründerzeithaus mit späteren Umbauten ebenso wie im Plattenbau oder im Bürohaus der Siebziger.

Die Gefahr liegt in den Fasern. Solange das Material fest gebunden und unbeschädigt ist, werden kaum welche frei. Wird es gebrochen, geschliffen, gebohrt, gekratzt oder abgerieben, lösen sich feinste Fasern, die man weder sieht noch riecht. Eingeatmet können sie sich dauerhaft in der Lunge festsetzen. Die schweren Erkrankungen, die daraus folgen können, treten oft erst Jahrzehnte später auf. Ein sicherer Grenzwert, unter dem keine Gefahr besteht, ist nicht bekannt.

Wo der Verdacht im Alltag auftaucht

Einen Verdacht erkennen Sie nicht am Aussehen allein. Bestimmte Bauteile sind aber so häufig betroffen, dass Vorsicht angebracht ist, wenn das Gebäude vor den Neunzigern entstanden ist:

Bauteil typische Erscheinung wann Fasern frei werden können
Bodenplatten aus Vinyl, oft 25 × 25 cm glatte, harte Fliesen, gemustert oder einfarbig Brechen, Abschleifen, Herausreißen
Schwarzer Bitumenkleber unter Bodenbelägen teerartige Schicht unter Platten, PVC oder Teppich Abkratzen, Schleifen
Spachtelmassen, Putze, Fliesenkleber unauffällig, nur im Labor zu erkennen Bohren, Stemmen, Schleifen
Faserzementplatten Fassadenverkleidung, Dachplatten, Blumenkästen, Fensterbänke Bohren, Brechen, Hochdruckreinigung
Nachtspeicheröfen älterer Bauart Elektroheizung mit Speicherkern Öffnen, Demontieren, defekte Dichtungen
Brandschutzbauteile, Dichtschnüre Klappen, Türen, Ofendichtungen, Rohrummantelungen Alterung, Beschädigung, Ausbau

Diese Liste ist nicht vollständig, und nicht jedes der genannten Teile enthält Asbest. Sicherheit bringt nur eine Materialprobe, die fachkundig entnommen und in einem Labor untersucht wird.

Warum Wischen, Saugen und Fegen hier schaden

Reinigung arbeitet mit Reibung, Luftbewegung und Werkzeugen, die Oberflächen angreifen. Genau das ist bei beschädigtem, asbesthaltigem Material das Problem:

  • Ein normaler Staubsauger hält die feinen Fasern nicht zurück, sondern bläst sie durch den Abluftfilter wieder in den Raum und verteilt sie in der ganzen Wohnung.
  • Fegen wirbelt auf, was am Boden lag.
  • Scheuern, Pads und Maschinen rauen gebrochene Plattenkanten weiter auf.
  • Hochdruckreinigung von Faserzementdächern und -fassaden löst die Oberfläche und verteilt das Material in Hof und Nachbarschaft. Sie ist nicht ohne Grund verboten.
  • Kontaminierte Tücher und Mopps tragen Fasern in den nächsten Raum und in die Wäsche.

Deshalb gilt in Reinigungsbetrieben eine klare Regel: Tauchen bei einem Einsatz Bruchstücke alter Bodenplatten, zerbröselnde Rohrummantelungen oder Staub aus aufgestemmten Wänden unbekannten Alters auf, wird die Arbeit in diesem Bereich eingestellt, der Bereich nicht betreten und der Auftraggeber informiert. So handhaben es auch unsere Teams.

Was Sie bei einem Verdacht tun sollten

  1. Nichts anfassen, nichts entfernen. Bruchstücke liegen lassen, nicht zusammenkehren, nicht absaugen.
  2. Den Bereich schließen. Tür zu, Kinder und Haustiere fernhalten, Durchgangsverkehr vermeiden.
  3. Zuständige informieren. Als Mieter den Vermieter oder die Hausverwaltung, als Eigentümer die Gemeinschaft oder die Verwaltung. In Firmenräumen den Arbeitgeber, der für den Arbeitsschutz verantwortlich ist.
  4. Fachkundige Untersuchung veranlassen. Sachverständige nehmen Proben so, dass dabei möglichst keine Fasern frei werden, und lassen sie analysieren. Ergibt sich ein Befund, erstellen sie eine Einschätzung, wie dringend gehandelt werden muss.
  5. Arbeiten stoppen. Laufende Renovierung, Bohren oder Schleifen in diesem Bereich sofort unterbrechen, bis ein Ergebnis vorliegt.
Keine Eigenversuche

Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind in Deutschland streng geregelt, unter anderem durch die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519. Sie dürfen nur von Fachfirmen mit nachgewiesener Sachkunde, geeigneter Schutzausrüstung, Abschottung und zugelassener Entsorgung ausgeführt werden. Heimwerkertipps, Videos und „einfach anfeuchten und raus damit“ sind keine Alternative. Ein Reinigungsunternehmen ohne diese Zulassung ist ebenfalls die falsche Adresse.

Ein häufiger Fall bei Auszug und Renovierung

Eine Mieterin will vor der Wohnungsübergabe den alten Teppichboden im Flur loswerden. Beim Hochziehen zeigen sich darunter graue, quadratische Platten, einige davon gesprungen, dazu eine schwarze, klebrige Schicht. Der erste Gedanke: kurz absaugen, feucht drüberwischen, fertig. Genau hier sollte sie innehalten. Der Teppich bleibt, wo er ist, oder wird zumindest nicht weiter bewegt, die Tür wird geschlossen und die Verwaltung schriftlich informiert. Ob die Platten belastet sind, klärt eine Probe. Bis dahin ist der Flur kein Fall für Staubsauger und Wischmopp.

Ähnliche Situationen erleben Firmen beim Umbau älterer Büroetagen: Unter abgehängten Decken tauchen Plattenreste auf, in Technikschächten bröckelnde Ummantelungen. Auch in Berlin hat der Umgang mit belasteten Großbauten über Jahre die Öffentlichkeit beschäftigt, der Rückbau des Palasts der Republik ist das bekannteste Beispiel. Für private Wohnungen und kleine Gewerbeeinheiten gilt dasselbe Prinzip im Kleinen: erst klären, dann handeln.

Für Beschäftigte gilt: Wer im Betrieb auf verdächtiges Material stößt, meldet das der Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit, statt selbst weiterzuarbeiten. Das schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, die später in denselben Räumen sitzen.

Typische Fehler, die wir beobachten

  • Beim Herausreißen alter Teppiche die darunterliegenden Platten „gleich mit“ entfernen.
  • Den schwarzen Kleber mit Schleifmaschine oder Spachtel abtragen, um neues Laminat zu verlegen.
  • Bruchstücke mit dem Haushaltssauger aufnehmen.
  • Staub nach Bohrarbeiten an alten Spachtelflächen trocken abwischen und das Tuch in die Waschmaschine geben.
  • Faserzementplatten auf dem Garagendach mit dem Hochdruckgerät „auffrischen“.
  • Den Verdacht verschweigen, um die Renovierung nicht zu verzögern – und damit Handwerker und Nachbarn gefährden.

Die Rolle der Reinigung nach der Sanierung

Nach einer fachgerechten Sanierung folgt meist eine Kontrolle durch Sachverständige, in vielen Fällen mit Messung der Raumluft, bevor der Bereich freigegeben wird. Erst ab dieser Freigabe beginnt die Arbeit einer normalen Reinigungsfirma: Endreinigung von Böden, Fensterbänken, Türen und Einbauten, bevor Möbel zurückkommen oder die Räume wieder genutzt werden.

Das ist der Punkt, an dem Putzfirma Berlin übernehmen kann – mit einer gründlichen Bauendreinigung oder, bei laufenden Folgegewerken, mit einer Baureinigung zwischen den Bauphasen. Wir lassen uns dafür die Freigabe zeigen und fragen nach, wenn Bereiche nicht eindeutig abgegrenzt sind. Ohne Freigabe beginnen wir nicht.

Tipp für Hausverwaltungen

Wer ein älteres Objekt betreut, sollte ein Verzeichnis der bekannten und vermuteten Fundstellen führen und allen Dienstleistern vor Arbeitsbeginn zugänglich machen. Das schützt Hausmeister, Handwerker und Reinigungskräfte und vermeidet teure Unterbrechungen.

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Häufige Fragen

Sind belastete Bauteile in der Wohnung immer gefährlich?

Fest gebundenes, unbeschädigtes Material gibt kaum Fasern ab und ist bei normaler Nutzung meist kein akutes Risiko. Kritisch wird es, sobald es bricht, abgenutzt wird oder bearbeitet werden soll. Ob Handlungsbedarf besteht, beurteilen Sachverständige nach einer Untersuchung.

Darf ich über alte Bodenplatten einfach neuen Belag legen?

Das Überdecken unbeschädigter Platten ohne Eingriff ist ein Weg, über den Fachleute im Einzelfall entscheiden. Schleifen, Bohren oder Entfernen gehört dagegen ausschließlich in die Hände zugelassener Fachfirmen. Klären Sie das vorab mit Vermieter oder Sachverständigen.

Wer bezahlt die Untersuchung in einer Mietwohnung?

Das ist eine Frage an Vermieter und gegebenenfalls an einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Informieren Sie den Vermieter in jedem Fall schriftlich über den Verdacht, damit er handeln kann.

Kann eine Reinigungsfirma den Faserstaub entfernen?

Eine übliche Reinigungsfirma nicht. Dafür braucht es Fachbetriebe mit Sachkunde nach den geltenden Regeln, spezielle Geräte und Schutzmaßnahmen. Reinigungsteams kommen erst nach der Freigabe durch Sachverständige zum Einsatz.

Woran erkenne ich eine seriöse Fachfirma?

Sie weist die Sachkunde ihrer Mitarbeiter nach, erklärt die Schutzmaßnahmen, zeigt die vorgesehene Entsorgung und plant eine Kontrolle nach Abschluss ein. Pauschale Billigangebote ohne diese Angaben sind ein Warnsignal.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.