
Viele ältere Berlinerinnen und Berliner leben seit Jahrzehnten in derselben Wohnung, manche seit dem Einzug in den Sechziger- oder Siebzigerjahren. Wenn der Alltag dort nicht mehr gelingt, steht ein Wechsel an: in eine kleinere, barrierearme Wohnung, ins betreute Wohnen oder in eine Pflegeeinrichtung. Neben den Gefühlen gibt es dann viel Praktisches zu klären. Was kommt mit, was bleibt, was wird verschenkt? Und wer bringt die alte Wohnung am Ende in einen Zustand, in dem sie zurückgegeben werden kann?
Wir schreiben aus Sicht einer Reinigungsfirma. Die Hinweise zu Vertrag und Kündigung sind eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen sind Mieterverein, Pflegestützpunkt oder eine Fachanwaltskanzlei die richtigen Stellen.
Den Ablauf früh planen
Ein Wechsel ins Seniorenwohnen lässt sich selten in zwei Wochen erledigen. Wer früh beginnt, kann die betroffene Person einbeziehen und Entscheidungen ohne Druck treffen. Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht beim Einzug in ein Pflegeheim gibt es nicht. Viele Vermieter sind aber offen für einen Aufhebungsvertrag oder eine Nachmieterlösung, wenn man sie frühzeitig anspricht.
| Zeitpunkt | Aufgaben |
|---|---|
| 3 Monate vorher | Kündigung schreiben, Platz in der neuen Einrichtung bestätigen, Grundriss der neuen Räume besorgen |
| 8–10 Wochen vorher | Gemeinsam entscheiden, welche Möbel und Erinnerungsstücke mitkommen |
| 6 Wochen vorher | Verwandte fragen, was sie übernehmen möchten; Verkauf oder Spende organisieren |
| 4 Wochen vorher | Sperrmüll anmelden, Keller und Dachboden sichten, Reinigung beauftragen |
| 2 Wochen vorher | Nachsendeauftrag, Strom, Telefon, Rundfunkbeitrag ummelden |
| Umzugswoche | Umzug der ausgewählten Dinge, danach Räumung des Rests |
| Nach dem Umzug | Reinigung, Übergabe an den Vermieter, Zählerstände notieren |
Mit der betroffenen Person sprechen
Bei aller Organisation sollte nicht vergessen werden, um wen es eigentlich geht. Für einen Menschen, der vierzig Jahre in denselben Räumen gelebt hat, ist jeder Karton ein Abschied. Hilfreich ist es, Entscheidungen nicht über den Kopf hinweg zu treffen, sondern gemeinsam: Welche Bilder sollen an die neuen Wände? Welcher Stuhl kommt mit? Was soll mit dem Nähtisch der Mutter passieren? Manche ältere Menschen möchten beim Räumen dabei sein, andere lieber nicht. Beides ist in Ordnung.
Wenn Angehörige weit entfernt wohnen, hilft eine klare Verteilung: Eine Person hält Kontakt zur Einrichtung, eine zweite koordiniert Handwerker, Entsorgung und Reinigung. So entsteht kein Durcheinander bei Terminen, und die betroffene Person hat feste Ansprechpartner. Legen Sie außerdem einen Ordner an, in dem Kündigung, Protokolle, Rechnungen und Schlüssellisten gesammelt werden.
Wichtig für den Übergabetag: Klären Sie mit der Verwaltung, wer anwesend sein darf und ob eine Vollmacht nötig ist. Viele Hausverwaltungen akzeptieren Angehörige ohne Weiteres, wenn eine schriftliche Vollmacht der Mieterin oder des Mieters vorliegt.
Sortieren mit Rücksicht
Der schwierigste Teil ist selten das Tragen, sondern das Aussortieren. Ein ganzes Leben passt nicht in ein Zimmer von zwanzig Quadratmetern. Hilfreich sind vier Kategorien, für die man Kartons mit Farbpunkten markiert:
- Mitnehmen: Lieblingssessel, Fotos, Kleidung für alle Jahreszeiten, persönliche Dokumente
- An Familie oder Bekannte geben: Erbstücke, Geschirr, Bücher
- Verkaufen oder spenden: gut erhaltene Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung
- Entsorgen: Kaputtes, Abgelaufenes, Unbrauchbares
Lassen Sie der betroffenen Person Zeit und Mitsprache. Aus unserer Erfahrung geht es leichter, wenn man mit Räumen beginnt, die wenig Erinnerungen tragen, etwa mit Abstellkammer oder Keller. Hinweise zum Räumen von Nebenräumen finden Sie im Beitrag über Keller und Dachboden.
Entsorgung in Berlin
Für größere Mengen gibt es mehrere Wege. Die Berliner Stadtreinigung holt Sperrmüll gegen Gebühr ab; dazu sollten Sie den Termin rechtzeitig buchen. Einzelne Stücke können Sie selbst zu einem Recyclinghof bringen. Mehr dazu steht in unseren Beiträgen zu Sperrmüllterminen der BSR und zu den Berliner Recyclinghöfen. Gut erhaltene Möbel nehmen Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Möbelbörsen oft gern, manche holen sie sogar ab. Fragen Sie vorher nach, welche Stücke angenommen werden.
- Wichtige Unterlagen versehentlich mit dem Altpapier entsorgen
- Medikamente in den Hausmüll oder die Toilette geben, statt sich in der Apotheke nach der Rückgabe zu erkundigen
- Den Sperrmülltermin zu spät buchen, sodass die Möbel im Hof warten
- Die Reinigung für denselben Tag wie den Auszug planen – das wird knapp
- Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren, bevor klar ist, wann die Räume leer sind
Die alte Wohnung übergeben
Nach Jahrzehnten Nutzung sieht jede Wohnung abgewohnt aus. Das ist normal. Für Veränderungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet ein Mieter nach § 538 BGB nicht. Die Wohnung muss geräumt und mindestens besenrein zurückgegeben werden. Ob zusätzlich gestrichen werden muss, hängt vom Mietvertrag ab; viele ältere Renovierungsklauseln sind nach heutiger Rechtsprechung unwirksam. Einen Überblick gibt der Beitrag Schönheitsreparaturen oder Reinigung.
Trotzdem lohnt eine gründliche Reinigung. Sie erleichtert die Übergabe und vermeidet Diskussionen über Kautionseinbehalte. Typische Stellen nach langer Wohndauer:
- Küchenschränke mit Fettfilm auf der Oberseite
- Kalk im Bad, oft an schwer erreichbaren Stellen
- Staub hinter Schrankwänden, die jahrzehntelang nicht bewegt wurden
- Vergilbte Lichtschalter und Türgriffe
- Teppichboden mit Laufstraßen
Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, erklärt der Beitrag zum Übergabeprotokoll.
Die neue Wohnung vorbereiten
Oft vergessen wird die Gegenseite: Auch das neue Apartment im betreuten Wohnen sollte sauber sein, bevor die Möbel kommen. Schränke innen auswischen, Böden reinigen, Bad prüfen. Für ältere Menschen, die empfindlich auf Gerüche reagieren, sind milde, möglichst duftfreie Mittel sinnvoll. Achten Sie auf rutschfeste Badematten und darauf, dass keine Pflegemittel einen glatten Film auf dem Boden hinterlassen.
Kosten und mögliche Entlastung
Die Rechnung einer Reinigungsfirma lässt sich unter Umständen steuerlich nutzen: Der Arbeitsanteil kann nach § 35a EStG als haushaltsnahe Leistung zählen. Das Finanzamt erwartet dafür einen Beleg mit ausgewiesenem Lohnanteil und eine Überweisung aufs Firmenkonto; Barzahlung wird nicht anerkannt. Details stehen im Beitrag zum Steuerbonus für Haushaltsleistungen. Außerdem kann die Pflegekasse in bestimmten Fällen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen, wozu unter Umständen auch ein Umzug gehören kann. Ob das im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten mit der Pflegekasse oder einem Berliner Pflegestützpunkt, bevor Sie Aufträge vergeben.
Wie wir solche Aufträge angehen
Solche Einsätze verlangen neben Gründlichkeit auch Ruhe und Taktgefühl. Wir sprechen vorab mit den Angehörigen ab, was aufbewahrt werden soll und was nicht angefasst wird. Persönliche Papiere, Fotos und Wertsachen legen wir beiseite, statt sie zu entsorgen. Wenn gewünscht, kommen wir in mehreren Etappen: erst eine Grundreinigung der neuen Räume, dann die Endreinigung der alten Wohnung nach der Räumung.
Für den gesamten Wechsel empfehlen wir die Umzugsreinigung. Wer nach dem Wechsel noch Unterstützung im Alltag braucht, etwa beim Wäschewaschen oder bei der wöchentlichen Reinigung, findet sie in unserer Haushaltshilfe. Putzfirma Berlin erstellt nach einer kostenlosen Besichtigung ein Festpreisangebot, auch wenn die betroffene Person selbst nicht vor Ort sein kann und Angehörige die Wohnung zeigen. Einsätze sind in ganz Berlin möglich, etwa in Steglitz oder Reinickendorf, wo viele ältere Menschen in großen Wohnanlagen leben.
Kurz beantwortet
Wie lange vorher sollten wir mit der Planung beginnen?
Ideal sind drei Monate, weil das meist der Kündigungsfrist entspricht. So bleibt genug Zeit für das Aussortieren und für Termine mit Entsorgung, Umzugsfirma und Reinigung.
Muss die alte Wohnung nach so langer Zeit renoviert werden?
Nicht unbedingt. Normale Abnutzung muss der Mieter nicht beseitigen, und viele alte Renovierungsklauseln sind unwirksam. Ob eine Pflicht besteht, klärt ein Blick in den Vertrag, im Zweifel mit dem Mieterverein.
Können Angehörige die Reinigung beauftragen?
Ja. Wer die Rechnung übernimmt, wird unser Auftraggeber. Wenn die Mieterin oder der Mieter selbst Vertragspartner bleibt, sollte eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe vorliegen.
Was passiert mit Dingen, die niemand haben möchte?
Brauchbares kann an soziale Einrichtungen gehen, der Rest wird über Sperrmüll oder Recyclinghof entsorgt. Wir reinigen die geräumten Räume; eine komplette Entrümpelung sprechen Sie bitte vorab mit uns ab.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




