
In Berlin leben viele Menschen in Wohngemeinschaften, vom Studierendenhaushalt in Friedrichshain bis zur Berufstätigen-WG in Neukölln. Ein- und Auszüge sind hier Alltag. Das eigene Zimmer räumt jeder selbst. Schwieriger wird es bei Küche, Bad, Flur, Balkon und Abstellkammer. Wer hat den fettigen Dunstabzug zu verantworten, wer die Kalkränder an der Dusche? Und wer muss am Ende gegenüber dem Vermieter geradestehen?
Die folgenden Hinweise helfen, das zu klären. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Streit mit Vermieter oder Mitbewohnern ist der Mieterverein eine gute Anlaufstelle.
Zuerst die Vertragslage klären
Wie die Pflichten verteilt sind, hängt davon ab, wer im Mietvertrag steht. In Berlin sind drei Modelle verbreitet:
| Modell | Wer ist Vertragspartner des Vermieters? | Was das für die Reinigung bedeutet |
|---|---|---|
| Alle Bewohner im Hauptvertrag | alle gemeinsam | Gegenüber dem Vermieter haften alle Mieter in der Regel gemeinsam. Intern teilen sie auf. |
| Hauptmieter mit Untermietern | nur der Hauptmieter | Der Vermieter hält sich an den Hauptmieter. Untermieter schulden diesem, was im Untermietvertrag steht. |
| Einzelverträge je Zimmer | jede Person für ihr Zimmer | Gemeinschaftsflächen sind meist im Vertrag geregelt; Reinigung übernimmt oft der Vermieter. |
Beim ersten Modell kommt es darauf an, ob die Wohnung als Ganzes zurückgegeben wird oder ob nur eine Person wechselt und jemand Neues nachrückt. Solange die WG weiterbesteht, gibt es in der Regel keine Rückgabe der Wohnung an den Vermieter. Die Frage, wer was putzt, ist dann eine Sache unter den Mitbewohnern.
Wenn nur eine Person auszieht
Das ist der häufigste Fall. Hier hat der Vermieter meist gar nicht mit der Reinigung zu tun. Trotzdem lohnt es sich, klare Absprachen zu treffen, denn beim endgültigen Auszug der gesamten WG – vielleicht Jahre später – werden alte Versäumnisse sichtbar. Wer dann noch dort wohnt, bekommt die Rechnung.
Bewährt hat sich ein kurzer Rundgang mit allen Bewohnern am Tag vor dem Auszug. Halten Sie fest:
- in welchem Zustand das Zimmer übergeben wird
- welche gemeinsamen Geräte oder Möbel bleiben und wem sie gehören
- wie Küche und Bad aussehen, am besten mit Fotos
- ob die ausziehende Person einen Anteil an einer späteren Grundreinigung übernimmt
Schriftlich kann das eine einfache Mail an alle sein. Eine Anleitung für aussagekräftige Bilder finden Sie unter Fotos zur Wohnungsübergabe.
Wenn die ganze Wohnung zurückgegeben wird
Zieht die gesamte WG aus, gilt dasselbe wie bei jedem anderen Mietende: Die Wohnung ist geräumt und mindestens besenrein zurückzugeben, es sei denn, eine wirksame Klausel im Vertrag verlangt mehr. Stehen mehrere Personen im Vertrag, kann sich der Vermieter bei berechtigten Forderungen grundsätzlich an jede von ihnen halten. Wer später allein zahlt, muss sich das Geld von den anderen zurückholen. Welche Forderungen dabei berechtigt sind, erklärt unser Text über Reinigungskosten, die Vermieter verlangen dürfen.
Das Zimmer der ausziehenden Person
Auch wenn das eigene Zimmer selten Streit auslöst, lohnt ein genauer Blick. Die nachrückende Person möchte einen sauberen Raum übernehmen, und die verbleibenden Mitbewohner haften bei einem späteren Gesamtauszug für jeden Fleck mit.
- Möbel abrücken und die Wände hinter Bett und Schrank prüfen
- Dübel entfernen, Löcher je nach Absprache verschließen
- Fensterbank, Heizkörper und Lichtschalter abwischen
- Boden gründlich saugen und feucht wischen, bei Teppich die Laufwege beachten
- Klebestreifen von Postern und Lichterketten rückstandsfrei lösen
- Schlüssel für Zimmer, Wohnung, Haus und Briefkasten vollständig übergeben
Ob Wände neu gestrichen werden müssen, ist eine eigene Frage. Sie hängt vom Zustand, von der Wohndauer und von den Vereinbarungen innerhalb der WG ab. Unter Mitbewohnern gilt meist, was beim eigenen Einzug galt: Wer ein frisch gestrichenes Zimmer bekommen hat, sollte es ähnlich zurückgeben.
Wechsel mit Zustimmung des Vermieters
Stehen alle Bewohner im Hauptvertrag, braucht der Austausch einer Person in aller Regel die Mitwirkung des Vermieters. Viele Vermieter in Berlin kennen das Modell und stimmen einem Wechsel zu, wenn die neue Person solvent ist. Lassen Sie sich die Entlassung aus dem Vertrag schriftlich bestätigen. Erst dann sind Sie sicher, dass spätere Forderungen nicht mehr bei Ihnen landen.
Die Arbeit gerecht aufteilen
Die fairste Lösung ist meist ein gemeinsamer Putztag, bevor der Umzugswagen kommt. Wir empfehlen, die Aufgaben nicht nach Räumen, sondern nach Tätigkeiten aufzuteilen – so muss niemand die gesamte Küche übernehmen.
- Liste erstellen. Alle Arbeiten aufschreiben, vom Backofen bis zum Balkongeländer.
- Zeitaufwand schätzen. Backofen und Dunstabzug brauchen länger als das Abwischen der Türen.
- Aufgaben verteilen so, dass jede Person ungefähr gleich lange beschäftigt ist.
- Mittel gemeinsam kaufen und die Kosten teilen.
- Abnahme gemeinsam machen – jede Person prüft die Arbeit einer anderen.
Anleitungen für die aufwendigsten Stellen finden Sie in den Beiträgen zur Einbauküche beim Auszug und zum Bad beim Auszug.
Übersicht: wer welche Fläche übernimmt
| Bereich | typische Aufgaben | Zeitbedarf (Richtwert) |
|---|---|---|
| Küche | Herd, Backofen, Dunstabzug, Kühlschrank, Schränke innen, Fliesenspiegel | 3–5 Stunden |
| Bad | Dusche oder Wanne entkalken, WC, Waschbecken, Spiegel, Fliesen, Abfluss | 2–3 Stunden |
| Flur und Abstellraum | Schränke leeren, Türen, Lichtschalter, Boden | 1–2 Stunden |
| Balkon | Boden kehren, Geländer, Blumenkästen entfernen | 1 Stunde |
| Fenster in den Gemeinschaftsräumen | Glas, Rahmen, Fensterbänke | 1–2 Stunden |
Die Zeiten sind grobe Werte für eine normal genutzte Wohnung. Wenn jahrelang niemand den Backofen gereinigt hat, kann es deutlich länger dauern.
- Nur das eigene Zimmer reinigen und die Küche „für später“ lassen
- Keine Fotos vom Zustand der Gemeinschaftsräume machen
- Gemeinsam gekaufte Geräte zurücklassen, ohne zu klären, wem sie gehören
- Kautionsanteil in bar übergeben, ohne Quittung
- Absprachen nur mündlich treffen
Was mit der Mietsicherheit passiert
Der Vermieter zahlt die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses an die Vertragspartner zurück, nicht an einzelne ausziehende Mitbewohner. Wer mitten im laufenden Vertrag auszieht, bekommt seinen Anteil daher meist von der Person, die nachrückt, oder von den verbleibenden Bewohnern. Klären Sie diese Frage schriftlich, bevor Sie ausziehen. Wie viel für mögliche Reinigungs- oder Reparaturkosten zurückbehalten wird, sollte ebenfalls festgelegt sein.
Was wir in Wohngemeinschaften oft sehen
Bei Reinigungen in Wohngemeinschaften fällt uns auf, dass die Dunstabzugshaube und die Rückseite des Kühlschranks am häufigsten vergessen werden. Auch Kalk an der Duschabtrennung wird oft unterschätzt. Wer diese drei Stellen früh angeht, spart am Ende viel Zeit. Ein weiterer Rat: Ein gemeinsamer Termin für eine professionelle Reinigung der Gemeinschaftsflächen verhindert Diskussionen darüber, wer wie gründlich geputzt hat. Die Kosten lassen sich einfach teilen, und alle wissen, dass derselbe Maßstab angelegt wurde. Gerade wenn die Wohnung über Jahre von wechselnden Leuten bewohnt war, ist das oft der einzige Weg, einen Streit über alte Fettkrusten zu vermeiden.
Wann Unterstützung sinnvoll ist
Wenn die WG komplett auszieht und der Vermieter einen strengen Übergabetermin angesetzt hat, ist eine Umzugsreinigung oft die entspannteste Lösung. Für einzelne Räume wie Küche und Bad bieten wir eine Endreinigung an. Putzfirma Berlin arbeitet dabei mit Checkliste und Abnahme, sodass alle Bewohner sehen, was erledigt wurde. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Muss ich beim Ausziehen die Gemeinschaftsräume mitputzen?
Das hängt von Ihren Absprachen ab. Gegenüber dem Vermieter wird die Wohnung nur dann bewertet, wenn sie zurückgegeben wird. Untereinander ist es fair, einen Anteil an der Reinigung zu übernehmen, besonders wenn Sie die Räume lange genutzt haben.
Kann der Vermieter von mir Reinigungskosten verlangen, obwohl ich längst ausgezogen bin?
Wenn Sie weiterhin im Mietvertrag stehen, ist das grundsätzlich möglich, sofern die Forderung berechtigt ist. Deshalb ist es sinnvoll, sich beim Auszug formal aus dem Vertrag entlassen zu lassen. Wie das geht, klären Sie mit Vermieter und Mitbewohnern.
Wer bekommt die Kaution zurück?
Zurückgezahlt wird an die Vertragspartner. Einzelne Mitbewohner erhalten ihren Anteil meist intern, zum Beispiel von der nachrückenden Person. Halten Sie die Zahlung schriftlich fest.
Was tun, wenn Mitbewohner nicht mitputzen?
Sprechen Sie das früh an und schlagen Sie eine klare Aufteilung vor. Hilft das nicht, kann eine gemeinsam bezahlte Reinigung durch einen Fachbetrieb die Lösung sein; die Kosten werden dann nach Köpfen geteilt.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der täglichen Praxis unserer Reinigungsteams in Berlin. Hinweise zu Recht, Steuern oder Gesundheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Fachstelle.




